Täter-Ermittlung führt zu Reduzierung der Gladbach-Geldstrafe

Eine nachträgliche Täterermittlung durch Borussia Mönchengladbach zahlt sich für den Bundesligisten aus: Die im März dieses Jahres vom DFB-Sportgericht gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 60.000 Euro.

Am 19. März 2019 hatte das Sportgericht den Verein zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 im Zuschauerbereich der Gäste mindestens 50 Bengalische Feuer abgebrannt und neben fünf Feuerzeugen auch sieben Knallkörper und drei sogenannte "Polenböller" in den Innenraum geworfen worden waren, durch deren Detonation dort fünf Ordnungskräfte verletzt wurden. Vor einigen Tagen hatte der Bundesligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.

[mm]

Eine nachträgliche Täterermittlung durch Borussia Mönchengladbach zahlt sich für den Bundesligisten aus: Die im März dieses Jahres vom DFB-Sportgericht gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 60.000 Euro.

Am 19. März 2019 hatte das Sportgericht den Verein zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 im Zuschauerbereich der Gäste mindestens 50 Bengalische Feuer abgebrannt und neben fünf Feuerzeugen auch sieben Knallkörper und drei sogenannte "Polenböller" in den Innenraum geworfen worden waren, durch deren Detonation dort fünf Ordnungskräfte verletzt wurden. Vor einigen Tagen hatte der Bundesligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.