Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am Freitag beschlossen, dass Strafgelder, die wegen Diskriminierung, rassistischer Vorfälle und ähnlicher Tatbestände nach § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verhängt werden, künftig für fußballbezogene Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung eingesetzt werden.
Dazu sollen die Gelder auf einem Sonderkonto verbucht werden. Damit folgt das DFB-Präsidium einer Anregung aus dem Spitzengespräch zwischen dem DFB und dem Ligaverband am 26. September 2006.
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Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am Freitag beschlossen, dass Strafgelder, die wegen Diskriminierung, rassistischer Vorfälle und ähnlicher Tatbestände nach § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verhängt werden, künftig für fußballbezogene Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung eingesetzt werden.
Dazu sollen die Gelder auf einem Sonderkonto verbucht werden. Damit folgt das DFB-Präsidium einer Anregung aus dem Spitzengespräch zwischen dem DFB und dem Ligaverband am 26. September 2006.