St. Pauli legt Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein

Regionalligist FC St. Pauli hat fristgerecht vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Berufung gegen das am 25. Februar ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch hatte am 25. Februar den Einspruch des FC St. Pauli gegen die Wertung der Partie aus der Regionalliga Nord zwischen St. Pauli und dem VfL Osnabrück vom 14. August 2004 zurückgewiesen. Die Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main war im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer zustande gekommen.

Das Sportgericht sah den Einspruch von St. Pauli als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet an: "Der Vortrag, dem Spiel hafte ein böser Beigeschmack oder ein übler Verdacht wegen der Spielleitung durch Herrn Hoyzer an, reicht nicht aus. Konkrete Tatsachen zu einer Manipulationsvereinbarung vor dem Spiel oder zu einem manipulierten Spielablauf wurden nicht vorgetragen und konnten deshalb auch nicht in einer Beweisaufnahme untersucht werden."

Das Urteil des DFB-Sportgerichts kann hier noch mal im Wortlaut nachgelesen werden: [cm/mm]


[bild1]Regionalligist FC St. Pauli hat fristgerecht vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Berufung gegen das am 25. Februar ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht derzeit noch nicht fest.



Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch hatte am 25. Februar den Einspruch des FC St. Pauli gegen die Wertung der Partie aus der Regionalliga Nord zwischen St. Pauli und dem VfL Osnabrück vom 14. August 2004 zurückgewiesen. Die Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main war im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer zustande gekommen.



Das Sportgericht sah den Einspruch von St. Pauli als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet an: "Der Vortrag, dem Spiel hafte ein böser Beigeschmack oder ein übler Verdacht wegen der Spielleitung durch Herrn Hoyzer an, reicht nicht aus. Konkrete Tatsachen zu einer Manipulationsvereinbarung vor dem Spiel oder zu einem manipulierten Spielablauf wurden nicht vorgetragen und konnten deshalb auch nicht in einer Beweisaufnahme untersucht werden."



Das Urteil des DFB-Sportgerichts kann hier noch mal im Wortlaut nachgelesen werden: