Sportliche Leitung: "2. Blick wäre richtig und erwartbar gewesen"

Beim Nachholspiel zwischen dem FC Augsburg und 1. FSV Mainz 05 vom 26. Spieltag der Bundesliga kam es am Mittwochabend in der zehnten Spielminute zu einer Strafraumsituation, deren Bewertung durch den Schiedsrichter und Video-Assistenten (VAR) öffentlich für Diskussionen sorgte. Die Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH ordnet diese Szene ein.

Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH: "In dieser Situation legt sich der Mainzer Torwart den Ball im eigenen Strafraum zu weit vor. Ein Augsburger Gegenspieler läuft zu dem freien Ball, rutscht mit einem langen Bein voraus zum Ball und spielt dann diesen auch mit dem rechten Bein. Er ist in dieser Aktion bereits in einer knienden Position. Danach rutscht der Augsburger Spieler weiter, und es kommt zu einem Kontakt mit dem Mainzer Torwart. Der Schiedsrichter nimmt diesen Vorgang so wahr, dass der Torwart den Gegenspieler mit einem Fußeinsatz zu Fall gebracht hat. Das ist hier nicht zutreffend. Ein leichter Kontakt ist hier lediglich im Kniebereich feststellbar, der aus unserer Sicht nicht als strafbar einzuordnen wäre, da es sich in diesem Ablauf lediglich um einen Zusammenprall und nicht um ein Foulspiel handelt, bei dem die Spieler sich jeweils natürlich bewegen. In dieser komplexen Situation, die sich bildlich aber auflösen lässt, wäre es richtig und erwartbar gewesen, dass der Video-Assistent dem Schiedsrichter durch einen On-Field-Review nochmal einen 'zweiten Blick' auf die Situation ermöglicht hätte."

[ar]

Beim Nachholspiel zwischen dem FC Augsburg und 1. FSV Mainz 05 vom 26. Spieltag der Bundesliga kam es am Mittwochabend in der zehnten Spielminute zu einer Strafraumsituation, deren Bewertung durch den Schiedsrichter und Video-Assistenten (VAR) öffentlich für Diskussionen sorgte. Die Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH ordnet diese Szene ein.

Sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH: "In dieser Situation legt sich der Mainzer Torwart den Ball im eigenen Strafraum zu weit vor. Ein Augsburger Gegenspieler läuft zu dem freien Ball, rutscht mit einem langen Bein voraus zum Ball und spielt dann diesen auch mit dem rechten Bein. Er ist in dieser Aktion bereits in einer knienden Position. Danach rutscht der Augsburger Spieler weiter, und es kommt zu einem Kontakt mit dem Mainzer Torwart. Der Schiedsrichter nimmt diesen Vorgang so wahr, dass der Torwart den Gegenspieler mit einem Fußeinsatz zu Fall gebracht hat. Das ist hier nicht zutreffend. Ein leichter Kontakt ist hier lediglich im Kniebereich feststellbar, der aus unserer Sicht nicht als strafbar einzuordnen wäre, da es sich in diesem Ablauf lediglich um einen Zusammenprall und nicht um ein Foulspiel handelt, bei dem die Spieler sich jeweils natürlich bewegen. In dieser komplexen Situation, die sich bildlich aber auflösen lässt, wäre es richtig und erwartbar gewesen, dass der Video-Assistent dem Schiedsrichter durch einen On-Field-Review nochmal einen 'zweiten Blick' auf die Situation ermöglicht hätte."