Sportgericht weist Einspruch des Herforder SV zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Herforder SV gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 2. Frauen-Bundesliga Nord gegen den VfL Wolfsburg II am 22. April 2018 als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Wolfsburgerinnen mit 7:1 gewonnen.

Der Herforder SV hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die in der 67. Minute beim Stande von 0:4 mit der Nummer 14 eingewechselte VfL-Akteurin Jessica Fischer nicht spielberechtigt gewesen sei, da sie nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt worden sei. Ferner habe sie sich bei ihrer Einwechslung gegenüber der Schiedsrichterassistentin mit dem Namen "Horn" vorgestellt, der auf dem Spielberechtigungsbogen bei der Nummer 14 aufgeführt war. Die Täuschung über die wahre Identität sei auch nach der Partie in einem Gespräch zwischen dem Schiedsrichterteam und dem Wolfsburger Mannschaftsbetreuer fortgesetzt worden.

Die Beweisaufnahme des Sportgerichts ergab, dass der Wolfsburger Mannschaftsbetreuer Matthias Schröder irrtümlich nur 17 Spielerinnen auf dem Spielberichtsbogen eingetragen hatte, obwohl das Eintragen von 18 Wolfsburgerinnen beabsichtigt und laut Durchführungsbestimmungen auch zulässig gewesen wäre. Jessica Fischer steht und stand auch auf der Spielberechtigungsliste der 2. Frauen-Bundesliga Nord. Darüber hinaus gab die Schiedsrichterassistentin an, dass sich die eingewechselte Spielerin nicht namentlich vorgestellt habe. Dies ist in der Praxis auch nicht üblich. Jessica Fischer habe bei ihrer Einwechslung auch nicht gewusst, dass sie nicht auf dem Spielberichtsbogen stehe.

Strafe für Wolfsburg und seinen Mannschaftsbetreuer

Dass der Mannschaftsbetreuer nach dem Spiel in einem Gespräch mit dem Schiedsrichterteam den Fehler verschleiert hatte, weswegen er in einem gesonderten Verfahren mit einem Funktions- und innenraumverbot für zwei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe von 300 Euro belegt wurde, bleibe ohne Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes in der Einspruchssache. Da der VfL zum Zeitpunkt der Einwechslung bereits 4:0 führte, sei der Einwechslung zudem offensichtlich keine entscheidende Bedeutung zugekommen.

Weil Wolfsburg Jessica Fischer eingesetzt hat, obwohl sie nicht auf dem Spielberichtsbogen stand, und der Fehler nach Spielschluss verschleiert wurde, ist der Verein zudem vom Sportgericht mit einer Geldstrafe von 1000 Euro belegt worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Herforder SV gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 2. Frauen-Bundesliga Nord gegen den VfL Wolfsburg II am 22. April 2018 als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Wolfsburgerinnen mit 7:1 gewonnen.

Der Herforder SV hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die in der 67. Minute beim Stande von 0:4 mit der Nummer 14 eingewechselte VfL-Akteurin Jessica Fischer nicht spielberechtigt gewesen sei, da sie nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt worden sei. Ferner habe sie sich bei ihrer Einwechslung gegenüber der Schiedsrichterassistentin mit dem Namen "Horn" vorgestellt, der auf dem Spielberechtigungsbogen bei der Nummer 14 aufgeführt war. Die Täuschung über die wahre Identität sei auch nach der Partie in einem Gespräch zwischen dem Schiedsrichterteam und dem Wolfsburger Mannschaftsbetreuer fortgesetzt worden.

Die Beweisaufnahme des Sportgerichts ergab, dass der Wolfsburger Mannschaftsbetreuer Matthias Schröder irrtümlich nur 17 Spielerinnen auf dem Spielberichtsbogen eingetragen hatte, obwohl das Eintragen von 18 Wolfsburgerinnen beabsichtigt und laut Durchführungsbestimmungen auch zulässig gewesen wäre. Jessica Fischer steht und stand auch auf der Spielberechtigungsliste der 2. Frauen-Bundesliga Nord. Darüber hinaus gab die Schiedsrichterassistentin an, dass sich die eingewechselte Spielerin nicht namentlich vorgestellt habe. Dies ist in der Praxis auch nicht üblich. Jessica Fischer habe bei ihrer Einwechslung auch nicht gewusst, dass sie nicht auf dem Spielberichtsbogen stehe.

Strafe für Wolfsburg und seinen Mannschaftsbetreuer

Dass der Mannschaftsbetreuer nach dem Spiel in einem Gespräch mit dem Schiedsrichterteam den Fehler verschleiert hatte, weswegen er in einem gesonderten Verfahren mit einem Funktions- und innenraumverbot für zwei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe von 300 Euro belegt wurde, bleibe ohne Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes in der Einspruchssache. Da der VfL zum Zeitpunkt der Einwechslung bereits 4:0 führte, sei der Einwechslung zudem offensichtlich keine entscheidende Bedeutung zugekommen.

Weil Wolfsburg Jessica Fischer eingesetzt hat, obwohl sie nicht auf dem Spielberichtsbogen stand, und der Fehler nach Spielschluss verschleiert wurde, ist der Verein zudem vom Sportgericht mit einer Geldstrafe von 1000 Euro belegt worden.