Sportgericht verschiebt Rostock-Verhandlung

Auf Antrag von Hansa Rostock hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die ursprünglich für heute Mittag terminierte mündliche Verhandlung über den Einspruch des Zweitligisten gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 13. Januar 2023 verschoben. Ein neuer Termin steht momentan noch nicht fest.

Rostock war vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden, wovon der Zweitligist bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung hätte verwenden können. Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 hatten Rostocker Zuschauer drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt. Zudem zündeten sie vier pyrotechnische Gegenstände. Zwei Täter, die Pyrotechnik abgebrannt hatten, konnten vom Verein identifiziert werden.

[mm]

Auf Antrag von Hansa Rostock hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die ursprünglich für heute Mittag terminierte mündliche Verhandlung über den Einspruch des Zweitligisten gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 13. Januar 2023 verschoben. Ein neuer Termin steht momentan noch nicht fest.

Rostock war vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden, wovon der Zweitligist bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung hätte verwenden können. Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 hatten Rostocker Zuschauer drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt. Zudem zündeten sie vier pyrotechnische Gegenstände. Zwei Täter, die Pyrotechnik abgebrannt hatten, konnten vom Verein identifiziert werden.

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