Sportgericht bestätigt Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart bestätigt, die am 28. Juni 2022 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger verhängt wurde. Der Verein hatte Einspruch gegen das Einzelrichterurteil eingelegt.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Ein Strömen von mehr als 1000 Zuschauern auf den Rasen stellt ein zu hohes Risiko dar, das zu schlimmen Folgen führen kann. Wir können von Glück sagen, das hier nicht mehr passiert ist."

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022 stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise über 1000 Anhänger im Innenraum.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart bestätigt, die am 28. Juni 2022 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger verhängt wurde. Der Verein hatte Einspruch gegen das Einzelrichterurteil eingelegt.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Ein Strömen von mehr als 1000 Zuschauern auf den Rasen stellt ein zu hohes Risiko dar, das zu schlimmen Folgen führen kann. Wir können von Glück sagen, das hier nicht mehr passiert ist."

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022 stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise über 1000 Anhänger im Innenraum.

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