DFB-Sportgericht
Sperre und Funktionsverbot für Torhüter Raphael Koczor
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torhüter Raphael Koczor, der bis Ende der Saison 2022/2023 beim Drittligisten Rot-Weiss Essen unter Vertrag stand und sich nun dem Niederrhein-Landesligisten FC Kray angeschlossen hat, wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß Paragraph 6a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre und einem Funktionsverbot von acht Wochen belegt. Während des Funktionsverbots ist es dem Spieler nicht erlaubt, ein Amt oder eine Tätigkeit im DFB, seinen Mitgliedsverbänden oder deren Vereinen auszuüben, zum Beispiel als Trainer oder Scout. Von der Spielsperre sind vier Wochen direkt zu verbüßen, während die restlichen vier Wochen bis zum 31. Dezember 2024 zur Bewährung ausgesetzt werden.
Torsten Becker, der die mündliche Verhandlung des Sportgerichts am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Für das DFB-Sportgericht steht nach der Anhörung von Raphael Koczor fest, dass er die von ihm eventuell nicht beabsichtigte Wahrnehmung seiner Anfrage als Beeinträchtigung des Sportwettbewerbs billigend in Kauf nahm."
Koczor hatte am 18. Mai 2023 im Vorfeld des 37. Drittligaspieltages der abgelaufenen Saison beim ihn bekannten Spieler Marcel Appiah vom damaligen Ligakonkurrenten VfB Oldenburg angerufen und bei dessen Rückruf unter anderem sinngemäß gefragt, ob "Oldenburg sich schon etwas überlegt habe, wenn sich Rot-Weiss Essen in Halle reinhaut und gewinnt". Der Hallesche FC und der VfB Oldenburg kämpften zu diesem Zeitpunkt beide noch mit Rot-Weiss Essen gegen den Abstieg.
Schließlich gewann Halle das Spiel gegen Essen am 20. Mai 2023 mit 2:0. Raphael Koczor stand an diesem Tag nicht im Kader und wurde von RW Essen auch in der gesamten Drittligaspielzeit 2022/2023 nicht eingesetzt.
Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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