Spahn: "DFB handelt transparent und sachgerecht"

Spahn: Das Verfahren wurde nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Aber nicht nach dem Motto: Da war gar nichts. Sondern wegen geringer Schuld und nicht vorhandenen öffentlichen Interesses. Nach der Einstellung des Verfahrens muss ein Hausrechtsinhaber die Möglichkeit haben, nochmals zu prüfen, ob die Person eine Gefahr für die friedlichen Zuschauer im Stadion darstellt. Und genau das hat Duisburg gemacht, das hätten wir genauso getan. Der MSV ist zu dem Schluss gekommen, das Verbot nicht aufzuheben. Das ist Richtlinien-konform, wie der BGH nun in seinem Urteil deutlich gemacht hat. Auch die Dauer des Stadionverbots wurde dabei als nicht beanstandenswert beurteilt. Es ist nun mal so: Wenn ich mich in einer Gruppe aufhalte, innerhalb derer eine oder mehrere Straftaten begangen werden, bin ich auch Bestandteil dieser Gruppe - da kann ich nicht sagen: Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.

Frage: Von "Sippenhaft" kann also keine Rede sein?

Spahn: Natürlich nicht. Es wird, wenn jemand gar nichts getan hat, niemals ein Stadionverbot erlassen. Wir prüfen alle Fälle sehr intensiv. Wir sind der Meinung, dass wir beim DFB dank unserer Richtlinien mit der Möglichkeit der Anhörung und der Stellungnahme aller Betroffenen sowie der Polizei zu sehr transparenten, sach- und einzelfallgerechten Urteilen kommen.

Frage: Was wollen DFB und Vereine mit Stadionverboten bewirken?

Spahn: Es sind präventive Maßnahmen im Rahmen der Hausrechtsausübung, Maßnahmen zum Schutz der friedlichen Zuschauer vor Gewalttätern. Und dies ist eben nicht gekoppelt an Ermittlungsverfahren und deren Einstellungspraxis, sondern an Erkenntnisse, die wir als Verband und Vereine haben, wenn wir jemanden als sicherheitsrelevante Person ausmachen.

Frage: Wie kann der DFB die Vereine unterstützen?

Spahn: Wir unterstützen die Vereine schon umfänglich. Wir führen zum Beispiel zahlreiche Schulungen hier beim DFB durch. Natürlich ist es so: Wenn sich Fans beschweren, ist ein Konfliktgespräch normal. Wer - wie bei Stadionverboten die Vereine und der DFB - "schlechte Nachrichten" überbringt, muss sich mit den Fans auseinandersetzen. Dass das nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, ist mir klar - aber das gehört nun mal auch zu unserem Job.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einer Grundsatzentscheidung die Regeln für bundesweite Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig eingestuft. Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von Rekordmeister FC Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom Hausrecht ausübenden Gastgeber MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in Deutschland verhängt worden.

"Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des Verbots sind rechtlich zu beanstanden", teilte der BGH in einer Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV mit dem ausgesprochenen Stadionverbot "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt hätte". Mit seiner Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter die "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Stadionverbote auszusprechen.

Im aktuellen DFB.de-Interview mit Redakteur Christian Müller begrüßt Helmut Spahn, DFB-Sicherheitsbeauftragter sowie Hauptabteilungsleiter Prävention und Sicherheit, die grundsätzlich wirksame BGH-Entscheidung.

Frage: Wie bewerten Sie das BGH-Urteil?

Helmut Spahn: Wir haben es sehr positiv aufgenommen. Wir fühlen uns in unseren Richtlinien und unserem bisherigen Vorgehen bestätigt.

Frage: Was entgegnen Sie Fans, die sagen: Man muss nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort sein, um ein Stadionverbot zu erhalten?

Spahn: Das ist ein falscher Eindruck. Der Begriff "Verdacht" wird sehr weit ausgedehnt. Wir erlassen Stadionverbote nur dann, wenn es wirklich einen handfesten Sachgrund dafür gibt. Das muss nicht immer ein Ermittlungsverfahren sein, und auch bei eingestellten Ermittlungsverfahren bleibt ein Überhang - es kann Fälle geben, wo Vereine nach gründlicher Prüfung trotzdem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Verbot erteilen. Dies ist in unseren Richtlinien geregelt, und genau das hat der BGH für gut befunden.

Frage: Solch ein Musterfall lag bei dem Bayern-Fan, der vom MSV ein Stadionverbot erhalten hatte, vor. Warum war dies rechtens?

Spahn: Das Verfahren wurde nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Aber nicht nach dem Motto: Da war gar nichts. Sondern wegen geringer Schuld und nicht vorhandenen öffentlichen Interesses. Nach der Einstellung des Verfahrens muss ein Hausrechtsinhaber die Möglichkeit haben, nochmals zu prüfen, ob die Person eine Gefahr für die friedlichen Zuschauer im Stadion darstellt. Und genau das hat Duisburg gemacht, das hätten wir genauso getan. Der MSV ist zu dem Schluss gekommen, das Verbot nicht aufzuheben. Das ist Richtlinien-konform, wie der BGH nun in seinem Urteil deutlich gemacht hat. Auch die Dauer des Stadionverbots wurde dabei als nicht beanstandenswert beurteilt. Es ist nun mal so: Wenn ich mich in einer Gruppe aufhalte, innerhalb derer eine oder mehrere Straftaten begangen werden, bin ich auch Bestandteil dieser Gruppe - da kann ich nicht sagen: Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.

Frage: Von "Sippenhaft" kann also keine Rede sein?

Spahn: Natürlich nicht. Es wird, wenn jemand gar nichts getan hat, niemals ein Stadionverbot erlassen. Wir prüfen alle Fälle sehr intensiv. Wir sind der Meinung, dass wir beim DFB dank unserer Richtlinien mit der Möglichkeit der Anhörung und der Stellungnahme aller Betroffenen sowie der Polizei zu sehr transparenten, sach- und einzelfallgerechten Urteilen kommen.

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Frage: Was wollen DFB und Vereine mit Stadionverboten bewirken?

Spahn: Es sind präventive Maßnahmen im Rahmen der Hausrechtsausübung, Maßnahmen zum Schutz der friedlichen Zuschauer vor Gewalttätern. Und dies ist eben nicht gekoppelt an Ermittlungsverfahren und deren Einstellungspraxis, sondern an Erkenntnisse, die wir als Verband und Vereine haben, wenn wir jemanden als sicherheitsrelevante Person ausmachen.

Frage: Wie kann der DFB die Vereine unterstützen?

Spahn: Wir unterstützen die Vereine schon umfänglich. Wir führen zum Beispiel zahlreiche Schulungen hier beim DFB durch. Natürlich ist es so: Wenn sich Fans beschweren, ist ein Konfliktgespräch normal. Wer - wie bei Stadionverboten die Vereine und der DFB - "schlechte Nachrichten" überbringt, muss sich mit den Fans auseinandersetzen. Dass das nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, ist mir klar - aber das gehört nun mal auch zu unserem Job.