Schiedsgericht rät DFB und adidas zu Vergleich

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und sein Ausrüster adidas haben sich im Rechtsstreit um den Ausrüstervertrag am Donnerstag in Stuttgart erstmals vor dem Schiedsgericht getroffen. In einer sehr ausführlichen und intensiven Verhandlung wurden die Sachvorträge der beiden Parteien durch die Schiedsrichter in den bestehenden rechtlichen Zusammenhang eingeordnet. Auf Grund des schwierigen Themenkomplexes riet das Schiedsgericht den beiden Delegationen daraufhin – nicht zuletzt im Hinblick auf die jahrzehntelange gute Partnerschaft –, eine vergleichsweise Lösung anzustreben.

Die Delegationen von DFB und adidas sind daraufhin bereits in aussichtsreiche Vergleichsgespräche eingetreten. Eine abschließende Entscheidung soll zeitnah fallen.

Der DFB wurde vor dem Schiedsgericht durch seinen Präsidenten Dr. Theo Zwanziger, Vizepräsident Rolf Hocke, Generalsekretär Horst R. Schmidt, Direktor Stefan Hans, Justiziar Dr. Jörg Englisch sowie die beiden beauftragten Rechtsanwälte Professor Dr. K. Peter Mailänder und Dr. Michael Melber vertreten.

[hs/sb]

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und sein Ausrüster adidas haben sich im Rechtsstreit um den Ausrüstervertrag am Donnerstag in Stuttgart erstmals vor dem Schiedsgericht getroffen. In einer sehr ausführlichen und intensiven Verhandlung wurden die Sachvorträge der beiden Parteien durch die Schiedsrichter in den bestehenden rechtlichen Zusammenhang eingeordnet. Auf Grund des schwierigen Themenkomplexes riet das Schiedsgericht den beiden Delegationen daraufhin – nicht zuletzt im Hinblick auf die jahrzehntelange gute Partnerschaft –, eine vergleichsweise Lösung anzustreben.

Die Delegationen von DFB und adidas sind daraufhin bereits in aussichtsreiche Vergleichsgespräche eingetreten. Eine abschließende Entscheidung soll zeitnah fallen.

Der DFB wurde vor dem Schiedsgericht durch seinen Präsidenten Dr. Theo Zwanziger, Vizepräsident Rolf Hocke, Generalsekretär Horst R. Schmidt, Direktor Stefan Hans, Justiziar Dr. Jörg Englisch sowie die beiden beauftragten Rechtsanwälte Professor Dr. K. Peter Mailänder und Dr. Michael Melber vertreten.