SC Freiburg legt Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein

Bundesligist SC Freiburg hat beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 3. Februar 2005 eingelegt. Ein Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Das DFB-Sportgericht hatte am 3. Februar 2005 unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels beim 1. FC Kaiserslautern zurückgewiesen. Die Partie endete am 27. November 2004 mit 3:0 für die Pfälzer.

"Neuansetzungen am grünen Tisch sind nur dann möglich, wenn ein eindeutiger Beweis einer Irregularität vorliegt. Dieser liegt hier derzeit nicht vor. Es gibt keinen Beweis für eine Manipulationsverabredung mit dem Schiedsrichter. Ein Manipulationsverdacht aus dem Spielverlauf ist nicht gegeben, es war ein ganz normales Spiel", hatte Dr. Rainer Koch die Zurückweisung des Freiburger Einspruches begründet.

[mm]


[bild1]Bundesligist SC Freiburg hat beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 3. Februar 2005 eingelegt. Ein Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.



Das DFB-Sportgericht hatte am 3. Februar 2005 unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels beim 1. FC Kaiserslautern zurückgewiesen. Die Partie endete am 27. November 2004 mit 3:0 für die Pfälzer.



"Neuansetzungen am grünen Tisch sind nur dann möglich, wenn ein eindeutiger Beweis einer Irregularität vorliegt. Dieser liegt hier derzeit nicht vor. Es gibt keinen Beweis für eine Manipulationsverabredung mit dem Schiedsrichter. Ein Manipulationsverdacht aus dem Spielverlauf ist nicht gegeben, es war ein ganz normales Spiel", hatte Dr. Rainer Koch die Zurückweisung des Freiburger Einspruches begründet.