3. Liga

Sanktion für Unterhaching und Lübeck auf Grund nicht ausreichender Trainerlizenz

21.08.2023
Nicht ausreichende Trainerlizenz: Geldstrafen für Unterhaching und Lübeck

Die DFB GmbH & Co. KG belegt die SpVgg Unterhaching und den VfB Lübeck jeweils wegen der Nicht-Erfüllung einer Auflage im Rahmen des technisch-organisatorischen Zulassungsverfahrens der 3. Liga mit Geldstrafen. Beide Klubs sind im Bewusstsein der geltenden Zulassungsvoraussetzungen und erteilten Auflagen mit Trainern in die Saison 2023/24 gestartet, die nicht über die für die Spielklasse notwendige Trainerlizenz, die Pro Lizenz, verfügen.  

Für die SpVgg Unterhaching beträgt die Grundstrafe 10.000 Euro. Für jedes Spiel, in dem A-Lizenz-Inhaber Marc Unterberger als Cheftrainer fungiert, kommen 3.500 Euro hinzu. Der VfB Lübeck muss als Grundstrafe 7.500 Euro entrichten. Solange Lukas Pfeiffer als Trainer des Aufsteigers agiert, werden weitere 2.500 Euro pro Spiel fällig. Der 32-Jährige besitzt lediglich die B-Lizenz. Die Strafzahlung endet, sobald die Mannschaft von einem verantwortlichen Cheftrainer betreut wird, der entweder über die Pro Lizenz verfügt oder mit dem Pro Lizenz-Lehrgang begonnen hat. 

Die unterschiedlichen Höhen der Strafen liegen unter anderem darin begründet, dass Lukas Pfeiffer den VfB Lübeck in der Aufstiegssaison 2022/23 verantwortlich betreut hat. Marc Unterberger dagegen hat die Hachinger erst mit Start der 3. Liga-Saison 2023/24 übernommen. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt § 11 Nr. 5. der DFB-Ausbildungsordnung, wonach Trainer mit A-Lizenz, die mit ihrer Mannschaft in die 3. Liga aufsteigen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dazu berechtigt sind, ihre Mannschaft hauptverantwortlich zu trainieren. Aufstiegstrainer der SpVgg Unterhaching war Sandro Wagner, insofern kann diese angeführte Ausnahmeregelung bei Marc Unterberger nicht greifen. 

Innerhalb einer Woche nach Zustellung können die Klubs Beschwerde gegen die Strafen einlegen.

Kategorien: 3. Liga

Autor: dfb