Robert Hoyzer stellt sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit

Der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer aus Berlin, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Mittäterschaft beim gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in mehreren Fällen ermittelt und das DFB-Sportgericht wegen grob unsportlichen Verhaltens eine sofortige Vorsperre angeordnet hat, will sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit stellen. Das betonte am Mittwoch in Frankfurt Hoyzers Anwalt Thomas Hermes aus Essen.

„Robert Hoyzer ist seiner Aufklärungspflicht nachgekommen und hat dem DFB-Bundesgericht heute in Frankfurt als Zeuge zur Verfügung gestanden. Er wird sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit nicht entziehen“, erklärte Anwalt Thomas Hermes ausdrücklich. Sein Mandant sei nur deshalb Ende März aus seinem Verein Hertha BSC Berlin ausgetreten, um einem Ausschlussverfahren des Klubs zuvorzukommen.

Hoyzer war als Zeuge zur heutigen Verhandlung des DFB-Bundesgerichtes (Einspruch des Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. März 2005) in Frankfurt geladen worden und erschien dort persönlich in Begleitung seines Anwaltes. Er stellte sich in der Verhandlung der konkreten Befragung zu seiner Leitung des Spiels MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth vom 26. September 2004 (1:0) und zu diesbezüglichen Manipulationsvorwürfen.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte im Februar beim DFB-Sportgericht Strafantrag gegen Robert Hoyzer gestellt und fordert einen Verbandsausschluss auf Lebenszeit, 50.000 Euro Geldstrafe sowie ein dauerhaftes Verbot, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters. Hoyzer wird vorgeworfen, er habe sich in fünf Fällen sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die Schiedsrichterordnung des DFB verstoßen.

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Der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer aus Berlin, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Mittäterschaft beim gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in mehreren Fällen ermittelt und das DFB-Sportgericht wegen grob unsportlichen Verhaltens eine sofortige Vorsperre angeordnet hat, will sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit stellen. Das betonte am Mittwoch in Frankfurt Hoyzers Anwalt Thomas Hermes aus Essen.



„Robert Hoyzer ist seiner Aufklärungspflicht nachgekommen und hat dem DFB-Bundesgericht heute in Frankfurt als Zeuge zur Verfügung gestanden. Er wird sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit nicht entziehen“, erklärte Anwalt Thomas Hermes ausdrücklich. Sein Mandant sei nur deshalb Ende März aus seinem Verein Hertha BSC Berlin ausgetreten, um einem Ausschlussverfahren des Klubs zuvorzukommen.



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Hoyzer war als Zeuge zur heutigen Verhandlung des DFB-Bundesgerichtes (Einspruch des Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. März 2005) in Frankfurt geladen worden und erschien dort persönlich in Begleitung seines Anwaltes. Er stellte sich in der Verhandlung der konkreten Befragung zu seiner Leitung des Spiels MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth vom 26. September 2004 (1:0) und zu diesbezüglichen Manipulationsvorwürfen.



Der DFB-Kontrollausschuss hatte im Februar beim DFB-Sportgericht Strafantrag gegen Robert Hoyzer gestellt und fordert einen Verbandsausschluss auf Lebenszeit, 50.000 Euro Geldstrafe sowie ein dauerhaftes Verbot, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters. Hoyzer wird vorgeworfen, er habe sich in fünf Fällen sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die Schiedsrichterordnung des DFB verstoßen.