Relegationsspiel wird nicht wiederholt

Aber so richtig freuen konnten sich nach dem Spiel weder die Fans noch die Spieler. Denn die Hertha legte beim DFB-Sportgericht Einspruch gegen das Spiel ein. Ähnlich wie bei einem normalen Gericht können hier Sportler oder Vereine gegen eine Entscheidung im Fußball Einspruch einlegen. Meistens bedeutet das, dass man mit der Entscheidung des Schiedsrichters nicht zufrieden ist. Wie auch in diesem Fall. Beim Spiel Hertha gegen Düsseldorf geht es um Folgendes:

Kurz vor Ende der Spielzeit, beim Stand von 2:2, stürmten Tausende Fortuna-Fans mit Fahnen und Leuchtfeuern auf den Platz, sodass die Begegnung für mehrere Minuten unterbrochen werden musste. Nachdem der Platz wieder frei war, entschied der Schiedsrichter das Spiel zu Ende spielen zu lassen. Die Partie endete kurz darauf mit dem Unentschieden, was den Aufstieg für Düsseldorf in die Bundesliga bedeutete.

Hertha fordert Wiederholungsspiel

Hertha BSC war mit der Entscheidung des Schiedsrichters, das Spiel wieder anzupfeifen, aber nicht einverstanden. Die Berliner fühlten sich durch den Platzsturm der Fans extrem gestört und sagten, dass sie dadurch nicht mehr die volle Leistung in den verbleibenden Minuten bringen konnten. Aus diesem Grund forderten sie eine Wiederholung des Spiels.

DFB-Sportgericht muss entscheiden

In solchen Fällen gibt es für Vereine oder auch Spieler die Möglichkeit, vor das Sportgericht des DFB zu ziehen. Genau das hat Hertha getan, und so kam es am vergangenen Freitag zur Verhandlung. Diese fand dann in einem großen Sitzungssaal unter Vorsitz eines Richters statt. Der Richter des DFB-Sportgerichts heißt Hans E. Lorenz. Er entschied nach Anhörung einiger Zeugen, dass das Spiel nicht wiederholt wird und somit Fortuna Düsseldorf in die Bundesliga aufsteigt.

Das DFB-Sportgericht entscheidet grundsätzlich in folgenden Fällen:

  • Wenn Vereine oder Spieler mit Entscheidungen des Schiedsgerichts, die Konsequenzen nach sich ziehen, nicht einverstanden sind. Beispiel: das oben genannte Relegationsspiel oder Sperren für Rote Karten.
  • Wenn Schiedsrichter Regelwidrigkeiten im Spielverlauf nicht wahrgenommen haben. Beispiel: Der Schiedsrichter bemerkt eine grobe Tätlichkeit während des Spiels nicht.
  • Wenn außerhalb von Spielen Regeln verletzt wurden. Beispiel: der Wettskandal um den Schiedsrichter Robert Hoyzer, der bei Spielen absichtlich falsch gepfiffen und dafür Geld bekommen hat.

Strafen, die das Schiedsgericht aussprechen kann, sind folgende:

  • Geldstrafen für Vereine oder Einzelsportler.
  • Sperren für Rote Karten oder andere sportrechtliche Vergehen.
  • Punktabzüge für Mannschaften bis hin zu Zwangsabstieg.

Wenn Kläger oder Angeklagte mit der Entscheidung des DFB-Sportgerichts nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit vor das DFB-Bundesgericht zu ziehen. Und genau das will Hertha BSC nun tun.

[dfb]

[bild1]Aber so richtig freuen konnten sich nach dem Spiel weder die Fans noch die Spieler. Denn die Hertha legte beim DFB-Sportgericht Einspruch gegen das Spiel ein. Ähnlich wie bei einem normalen Gericht können hier Sportler oder Vereine gegen eine Entscheidung im Fußball Einspruch einlegen. Meistens bedeutet das, dass man mit der Entscheidung des Schiedsrichters nicht zufrieden ist. Wie auch in diesem Fall. Beim Spiel Hertha gegen Düsseldorf geht es um Folgendes:

Kurz vor Ende der Spielzeit, beim Stand von 2:2, stürmten Tausende Fortuna-Fans mit Fahnen und Leuchtfeuern auf den Platz, sodass die Begegnung für mehrere Minuten unterbrochen werden musste. Nachdem der Platz wieder frei war, entschied der Schiedsrichter das Spiel zu Ende spielen zu lassen. Die Partie endete kurz darauf mit dem Unentschieden, was den Aufstieg für Düsseldorf in die Bundesliga bedeutete.

Hertha fordert Wiederholungsspiel

Hertha BSC war mit der Entscheidung des Schiedsrichters, das Spiel wieder anzupfeifen, aber nicht einverstanden. Die Berliner fühlten sich durch den Platzsturm der Fans extrem gestört und sagten, dass sie dadurch nicht mehr die volle Leistung in den verbleibenden Minuten bringen konnten. Aus diesem Grund forderten sie eine Wiederholung des Spiels.

DFB-Sportgericht muss entscheiden

[bild2]In solchen Fällen gibt es für Vereine oder auch Spieler die Möglichkeit, vor das Sportgericht des DFB zu ziehen. Genau das hat Hertha getan, und so kam es am vergangenen Freitag zur Verhandlung. Diese fand dann in einem großen Sitzungssaal unter Vorsitz eines Richters statt. Der Richter des DFB-Sportgerichts heißt Hans E. Lorenz. Er entschied nach Anhörung einiger Zeugen, dass das Spiel nicht wiederholt wird und somit Fortuna Düsseldorf in die Bundesliga aufsteigt.

Das DFB-Sportgericht entscheidet grundsätzlich in folgenden Fällen:

  • Wenn Vereine oder Spieler mit Entscheidungen des Schiedsgerichts, die Konsequenzen nach sich ziehen, nicht einverstanden sind. Beispiel: das oben genannte Relegationsspiel oder Sperren für Rote Karten.
  • Wenn Schiedsrichter Regelwidrigkeiten im Spielverlauf nicht wahrgenommen haben. Beispiel: Der Schiedsrichter bemerkt eine grobe Tätlichkeit während des Spiels nicht.
  • Wenn außerhalb von Spielen Regeln verletzt wurden. Beispiel: der Wettskandal um den Schiedsrichter Robert Hoyzer, der bei Spielen absichtlich falsch gepfiffen und dafür Geld bekommen hat.

Strafen, die das Schiedsgericht aussprechen kann, sind folgende:

  • Geldstrafen für Vereine oder Einzelsportler.
  • Sperren für Rote Karten oder andere sportrechtliche Vergehen.
  • Punktabzüge für Mannschaften bis hin zu Zwangsabstieg.

Wenn Kläger oder Angeklagte mit der Entscheidung des DFB-Sportgerichts nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit vor das DFB-Bundesgericht zu ziehen. Und genau das will Hertha BSC nun tun.