Public Viewing zur EM: Das ist zu beachten

In Gesellschaft macht Fußballschauen am meisten Spaß. Viele Fußballvereine in Deutschland planen, die Spiele der Europameisterschaft in Frankreich in Form eines Public Viewings live zu übertragen. Rein theoretisch müsste man dafür die UEFA um Erlaubnis fragen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, geben wir einen Überblick.

Grundsätzlich gilt: Wenn man ein Spiel außerhalb der eigenen vier Wände zeigt – also in Vereinen, Schulen oder öffentlichen Plätzen –, ist es eine öffentliche Übertragung und diese sind in der Regel lizenzpflichtig.

Doch es gibt Ausnahmen für kleine Veranstaltungen. Kommen zum Public Viewing weniger als 300 Zuschauer, wird kein Eintritt verlangt und verdient der Veranstalter nichts durch ein Sponsoring Dritter hinzu, ist die Lizenzpflicht aufgehoben. Dann darf das Public Viewing veranstaltet werden, ohne es anmelden zu müssen.

Auch Bars und Restaurants sind von der Lizenzpflicht befreit, vorausgesetzt sie betreiben Fernsehgeräte in ihren Räumen, haben die relevanten TV-Abos für kommerzielle Bereiche und besitzen eine örtliche Genehmigung. Auch hier gilt: Zusatzeinnahmen durch Eintrittsgeld oder Sponsoring Dritter sind nicht gestattet.

Nicht nur bei zusätzlichen Sponsoren ist Vorsicht geboten. Auch die Logos und Marken der UEFA oder EURO 2016 dürfen nicht verwendet werden und das TV-Signal darf nicht verändert oder modifiziert werden.

Der Hintergrund leuchtet ein: Es muss jeder Eindruck vermieden werden, dass es sich um eine Veranstaltung der UEFA oder der EURO 2016 handelt. Wird die Veranstaltung gesponsert, darf nicht der Eindruck entstehen, bei dem Sponsor handele es sich um einen offiziellen UEFA-Sponsor.

Für alle Public Viewing-Veranstaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA für „Public Screening“.

[na]

In Gesellschaft macht Fußballschauen am meisten Spaß. Viele Fußballvereine in Deutschland planen, die Spiele der Europameisterschaft in Frankreich in Form eines Public Viewings live zu übertragen. Rein theoretisch müsste man dafür die UEFA um Erlaubnis fragen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, geben wir einen Überblick.

Grundsätzlich gilt: Wenn man ein Spiel außerhalb der eigenen vier Wände zeigt – also in Vereinen, Schulen oder öffentlichen Plätzen –, ist es eine öffentliche Übertragung und diese sind in der Regel lizenzpflichtig.

Doch es gibt Ausnahmen für kleine Veranstaltungen. Kommen zum Public Viewing weniger als 300 Zuschauer, wird kein Eintritt verlangt und verdient der Veranstalter nichts durch ein Sponsoring Dritter hinzu, ist die Lizenzpflicht aufgehoben. Dann darf das Public Viewing veranstaltet werden, ohne es anmelden zu müssen.

Auch Bars und Restaurants sind von der Lizenzpflicht befreit, vorausgesetzt sie betreiben Fernsehgeräte in ihren Räumen, haben die relevanten TV-Abos für kommerzielle Bereiche und besitzen eine örtliche Genehmigung. Auch hier gilt: Zusatzeinnahmen durch Eintrittsgeld oder Sponsoring Dritter sind nicht gestattet.

Nicht nur bei zusätzlichen Sponsoren ist Vorsicht geboten. Auch die Logos und Marken der UEFA oder EURO 2016 dürfen nicht verwendet werden und das TV-Signal darf nicht verändert oder modifiziert werden.

Der Hintergrund leuchtet ein: Es muss jeder Eindruck vermieden werden, dass es sich um eine Veranstaltung der UEFA oder der EURO 2016 handelt. Wird die Veranstaltung gesponsert, darf nicht der Eindruck entstehen, bei dem Sponsor handele es sich um einen offiziellen UEFA-Sponsor.

Für alle Public Viewing-Veranstaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA für „Public Screening“.