Präsidium verabschiedet Leitlinien für Hochwasser-Hilfsfonds

In seiner außerordentlichen Sitzung am Freitag hat das DFB-Präsidium die von der Arbeitsgruppe "Hochwasser 2021" entwickelten Leitlinien zur Verwendung der Mittel aus dem Hochwasser-Hilfsfonds von DFB und DFL verabschiedet. Die Leistungen des DFB-DFL-Fonds sollen den betroffenen Vereinen unmittelbar zugutekommen. Der Fonds und dessen Mittel sollen prioritär dazu genutzt werden, den Spielbetrieb der betroffenen Amateurvereine bis zur Wiederherstellung der Fußballinfrastruktur aufrechtzuerhalten. Die Wiederherstellung der Infrastruktur selbst, also insbesondere Platzanlagen und Vereinsheime, soll über staatliche Mittel erfolgen.

Das DFB-Präsidium hatte in seiner Sitzung vom 23. Juli 2021 beschlossen, dass die vom Hochwasser Mitte Juli 2021 besonders betroffenen Amateurvereine finanziell unterstützt werden sollen. Im Zuge dessen haben DFB und DFL einen Hilfsfonds in Höhe von drei Millionen Euro aufgelegt (je 1,5 Millionen Euro von DFB und DFL). Eine weitere Spende von 15.000 Euro wurde von RB Leipzig eingezahlt.

Betroffene Vereine können sich an Landesverbände wenden

Nachdem bereits vorab insgesamt 250.000 Euro über die betroffenen Landesverbände bereitgestellt und ausgezahlt wurden, hat das Präsidium nun auch die Freigabe des Gesamtbetrags zum Abruf über die Landesverbände beschlossen. Die Auszahlung erfolgt nicht als Pauschale, die Landesverbände können im Rahmen ihrer Quote die benötigten Mittel nach Bedarf in einzelnen Tranchen abrufen, bis die Gesamtsumme der auf sie entfallenen Mittel aus dem DFB-DFL-Hilfsfonds erreicht ist. Die Prüfung der Unterstützungsanfragen wird unmittelbar über die Landesverbände abgewickelt, denen gegenüber auch die erforderlichen Nachweise der Verwendung im gemeinnützigen Fußball zu erbringen sind. Betroffene Vereine, die kurzfristig Unterstützung benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar an ihren Landesverband zu wenden. Schicksale von Einzelpersonen werden nicht durch den Fonds abgefedert. Hierfür stehen bei den DFB-Stiftungen Mittel und Ansprechpartner zur Verfügung.

Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Wir sind stolz, dass wir in einer großartigen Solidarleistung von DFB und DFL so schnell Mittel bereitstellen konnten. Dass sich RB Leipzig ebenfalls aktiv beteiligt hat, ist herausragend. In den vergangenen Monaten konnten wir über die Landesverbände bereits vielfältig helfen, beispielsweise zerstörte Trainingsmaterialien, Trikots, Bälle und mobile Ausstattungen ersetzen. Hier wollen wir weiter ansetzen. Über unsere Stiftungen konnten wir im Fußball engagierten Menschen, die durch die Flut in Not geraten sind, helfen. Für die betroffenen Menschen ist es neben der Wiederherstellung der lebensnotwendigen Infrastruktur und der Unterstützung in existenzieller Not auch wichtig, die Möglichkeit des Sports und damit des Ausgleichs für Jung und Alt wieder zu schaffen."

[dfb]

In seiner außerordentlichen Sitzung am Freitag hat das DFB-Präsidium die von der Arbeitsgruppe "Hochwasser 2021" entwickelten Leitlinien zur Verwendung der Mittel aus dem Hochwasser-Hilfsfonds von DFB und DFL verabschiedet. Die Leistungen des DFB-DFL-Fonds sollen den betroffenen Vereinen unmittelbar zugutekommen. Der Fonds und dessen Mittel sollen prioritär dazu genutzt werden, den Spielbetrieb der betroffenen Amateurvereine bis zur Wiederherstellung der Fußballinfrastruktur aufrechtzuerhalten. Die Wiederherstellung der Infrastruktur selbst, also insbesondere Platzanlagen und Vereinsheime, soll über staatliche Mittel erfolgen.

Das DFB-Präsidium hatte in seiner Sitzung vom 23. Juli 2021 beschlossen, dass die vom Hochwasser Mitte Juli 2021 besonders betroffenen Amateurvereine finanziell unterstützt werden sollen. Im Zuge dessen haben DFB und DFL einen Hilfsfonds in Höhe von drei Millionen Euro aufgelegt (je 1,5 Millionen Euro von DFB und DFL). Eine weitere Spende von 15.000 Euro wurde von RB Leipzig eingezahlt.

Betroffene Vereine können sich an Landesverbände wenden

Nachdem bereits vorab insgesamt 250.000 Euro über die betroffenen Landesverbände bereitgestellt und ausgezahlt wurden, hat das Präsidium nun auch die Freigabe des Gesamtbetrags zum Abruf über die Landesverbände beschlossen. Die Auszahlung erfolgt nicht als Pauschale, die Landesverbände können im Rahmen ihrer Quote die benötigten Mittel nach Bedarf in einzelnen Tranchen abrufen, bis die Gesamtsumme der auf sie entfallenen Mittel aus dem DFB-DFL-Hilfsfonds erreicht ist. Die Prüfung der Unterstützungsanfragen wird unmittelbar über die Landesverbände abgewickelt, denen gegenüber auch die erforderlichen Nachweise der Verwendung im gemeinnützigen Fußball zu erbringen sind. Betroffene Vereine, die kurzfristig Unterstützung benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar an ihren Landesverband zu wenden. Schicksale von Einzelpersonen werden nicht durch den Fonds abgefedert. Hierfür stehen bei den DFB-Stiftungen Mittel und Ansprechpartner zur Verfügung.

Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Wir sind stolz, dass wir in einer großartigen Solidarleistung von DFB und DFL so schnell Mittel bereitstellen konnten. Dass sich RB Leipzig ebenfalls aktiv beteiligt hat, ist herausragend. In den vergangenen Monaten konnten wir über die Landesverbände bereits vielfältig helfen, beispielsweise zerstörte Trainingsmaterialien, Trikots, Bälle und mobile Ausstattungen ersetzen. Hier wollen wir weiter ansetzen. Über unsere Stiftungen konnten wir im Fußball engagierten Menschen, die durch die Flut in Not geraten sind, helfen. Für die betroffenen Menschen ist es neben der Wiederherstellung der lebensnotwendigen Infrastruktur und der Unterstützung in existenzieller Not auch wichtig, die Möglichkeit des Sports und damit des Ausgleichs für Jung und Alt wieder zu schaffen."

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