Niersbach weist Kritik der Polizei-Gewerkschaft zurück

Mit Entschiedenheit hat DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach die Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zurück gewiesen, wonach der Einsatz von Polizisten in Stadien von Fußball-Verbänden und -Vereinen gezahlt werden müssten.

Zu den Forderungen des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt äußert DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach: „Dies ist zum wiederholten Male von Seiten der Polizei-Gewerkschaften eine populistische und oberflächliche Darstellung. Der DFB und die Bundesliga-Vereine haben das gleiche Recht wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, dass die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn Sicherheit in Deutschland davon abhängt, ob man sie bezahlen kann, dann wäre dies mehr als fatal. Bei jedem Länderspiel zahlt der DFB zwischen 100.000 und 150.000 Euro für den Ordnungsdienst. Bei der Verkehrsregelung und möglichen Straftaten gilt das Monopol der Polizei. Und dafür zahlen wir Steuern. Bezahlte Polizei-Einsätze bei Veranstaltungen kämen daher einer Doppel- und Dreifach-Besteuerung für den DFB gleich.“

Profivereine bezahlten vergangenes Jahr 549 Millionen Euro Steuern

Niersbach verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise von 2005 bis 2007 circa 65 Millionen Euro Steuern bezahlt wurden. Die Vereine des deutschen Profifußballs führten 549 Millionen Euro in der Saison 2006/07 an den Fiskus ab. Bei der WM 2006 konnte der Staat durch den Besuch von ausländischen Touristen sogar 1,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verbuchen. Niersbach betont: „Der DFB ist ein Sportverband, der keinerlei öffentliche Mittel für die Arbeit des Verbandes und dessen öffentliche Veranstaltungen in Anspruch nimmt. Doch solchen Argumenten und unserer grundsätzlichen Position verschließen sich die Polizei-Gewerkschaften seit Jahren konsequent. Statt dessen melden sie sich regelmäßig mit ihren unbegründeten und effekthascherischen Aussagen zu Wort. Mit solch unsachlicher Polemik diskreditieren sie sich nur selbst.“

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Mit Entschiedenheit hat DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach die Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zurück gewiesen, wonach der Einsatz von Polizisten in Stadien von Fußball-Verbänden und -Vereinen gezahlt werden müssten.

Zu den Forderungen des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt äußert DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach: „Dies ist zum wiederholten Male von Seiten der Polizei-Gewerkschaften eine populistische und oberflächliche Darstellung. Der DFB und die Bundesliga-Vereine haben das gleiche Recht wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, dass die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn Sicherheit in Deutschland davon abhängt, ob man sie bezahlen kann, dann wäre dies mehr als fatal. Bei jedem Länderspiel zahlt der DFB zwischen 100.000 und 150.000 Euro für den Ordnungsdienst. Bei der Verkehrsregelung und möglichen Straftaten gilt das Monopol der Polizei. Und dafür zahlen wir Steuern. Bezahlte Polizei-Einsätze bei Veranstaltungen kämen daher einer Doppel- und Dreifach-Besteuerung für den DFB gleich.“

Profivereine bezahlten vergangenes Jahr 549 Millionen Euro Steuern

Niersbach verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass beispielsweise von 2005 bis 2007 circa 65 Millionen Euro Steuern bezahlt wurden. Die Vereine des deutschen Profifußballs führten 549 Millionen Euro in der Saison 2006/07 an den Fiskus ab. Bei der WM 2006 konnte der Staat durch den Besuch von ausländischen Touristen sogar 1,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verbuchen. Niersbach betont: „Der DFB ist ein Sportverband, der keinerlei öffentliche Mittel für die Arbeit des Verbandes und dessen öffentliche Veranstaltungen in Anspruch nimmt. Doch solchen Argumenten und unserer grundsätzlichen Position verschließen sich die Polizei-Gewerkschaften seit Jahren konsequent. Statt dessen melden sie sich regelmäßig mit ihren unbegründeten und effekthascherischen Aussagen zu Wort. Mit solch unsachlicher Polemik diskreditieren sie sich nur selbst.“