Preußen Münster hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Drittligaduells beim Chemnitzer FC am 16. Juni 2020 eingelegt. Die Begegnung hatte Chemnitz mit 1:0 gewonnen.
Münster begründet seinen Einspruch damit, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe.
Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.
[dfb]
Preußen Münster hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Drittligaduells beim Chemnitzer FC am 16. Juni 2020 eingelegt. Die Begegnung hatte Chemnitz mit 1:0 gewonnen.
Münster begründet seinen Einspruch damit, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe.
Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.