Ministerpräsidenten beschließen Werbeverbot für Sportwetten

Das staatliche Monopol auf Sportwetten in Deutschland soll erhalten bleiben. Die Angebote der privaten Anbieter einschließlich ihrer Banden-, Trikot- und Fernseh-Werbung sollen eingeschränkt werden. Auf diese grundsätzliche Leitlinie für die künftige Gesetzgebung verständigten sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin.

Damit erteilten die Länderchefs bei dem Thema, das für die weitere Förderung des deutschen Sports mit Millionenbeträgen aus Lotto- und Toto-Mitteln von größter Wichtigkeit ist, einer generellen Marktöffnung für private Sportwetten-Anbieter eine Absage.

"Die Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, bereits in der Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Lotteriestaatsvertrags in den Ländern nach einheitlichen Maßstäben umfassend und konsequent gegen illegale Sportwetten mit den Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts vorzugehen", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. "Die Veranstaltung illegaler Sportwetten, die Vermittlung an illegale Anbieter und die Werbung für illegale Sportwettangebote sind von den zuständigen Behörden wirksam zu unterbinden."

Das gelte besonders für Werbeaktivitäten im Zusammenhang mit Sportereignissen wie Banden- und Trikotwerbung und für die Werbung in elektronischen und Printmedien. "Die Regierungschefs der Länder erwarten, dass die zuständigen Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umgehend die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und zeitlichabgestimmte Maßnahmen umsetzen", lautet die deutliche Aufforderung an die Kontrollbehörden.

Die derzeit geltenden Bestimmungen für die staatliche Oddset-Wetten sollen auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. März dieses Jahres weiterentwickelt werden. Die Karlsruher Richter hatten vor allem klargestellt, dass eine staatliche Wette unter keinen Umständen zum Glücksspiel animieren darf, wenn sie den Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit erfüllen will.

Bis Ende 2007, so die Vorgabe des BVG, müssen sich die Länder auf eine entsprechende Neufassung ihres Sportwetten- Staatsvertrages verständigt haben, dann muss das neue Gesetz in Kraft treten. Die Konferenz in Berlin war ein erster Schritt auf dem Weg dahin. [sid]


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Das staatliche Monopol auf Sportwetten in Deutschland soll erhalten bleiben. Die Angebote der privaten Anbieter einschließlich ihrer Banden-, Trikot- und Fernseh-Werbung sollen eingeschränkt werden. Auf diese grundsätzliche Leitlinie für die künftige Gesetzgebung verständigten sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin.



Damit erteilten die Länderchefs bei dem Thema, das für die weitere Förderung des deutschen Sports mit Millionenbeträgen aus Lotto- und Toto-Mitteln von größter Wichtigkeit ist, einer generellen Marktöffnung für private Sportwetten-Anbieter eine Absage.



"Die Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich,
bereits in der Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Lotteriestaatsvertrags in den Ländern nach einheitlichen Maßstäben umfassend und konsequent gegen illegale Sportwetten mit den Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts vorzugehen", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. "Die Veranstaltung illegaler Sportwetten, die Vermittlung an illegale Anbieter und die Werbung für illegale Sportwettangebote sind von den zuständigen Behörden wirksam zu unterbinden."



Das gelte besonders für Werbeaktivitäten im Zusammenhang mit
Sportereignissen wie Banden- und Trikotwerbung und für die Werbung in elektronischen und Printmedien. "Die Regierungschefs der Länder erwarten, dass die zuständigen Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umgehend die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und zeitlichabgestimmte Maßnahmen umsetzen", lautet die deutliche Aufforderung an die Kontrollbehörden.



Die derzeit geltenden Bestimmungen für die staatliche Oddset-Wetten sollen auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. März dieses Jahres weiterentwickelt werden. Die Karlsruher Richter hatten vor allem klargestellt, dass eine staatliche Wette unter keinen Umständen zum Glücksspiel animieren darf, wenn sie den Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit erfüllen will.



Bis Ende 2007, so die Vorgabe des BVG, müssen sich die Länder
auf eine entsprechende Neufassung ihres Sportwetten- Staatsvertrages verständigt haben, dann muss das neue Gesetz in Kraft treten. Die Konferenz in Berlin war ein erster Schritt auf dem Weg dahin.