Michael Ratajczak vom MSV Duisburg für zwei Spiele gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Ratajczak vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Ratajczak bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ratajczak war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 7. März 2014 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Ratajczak vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Ratajczak bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ratajczak war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 7. März 2014 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.