Mehr Flexibilität im Umgang mit Nachwuchsteams

Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben heute im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Handlungsoptionen der Vereine in Bezug auf ihre Nachwuchsteams erweitert. Nach einer Änderung des entsprechenden Anhanges zur Lizenzierungsordnung auf Antrag von Bayer 04 Leverkusen müssen die Klubs des Ligaverbandes künftig nicht mehr verpflichtend mit einer U 23-Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.

Angesichts des erheblich gestiegenen Ausbildungsniveaus in den Nachwuchsleistungszentren der Klubs stimmte die Mitgliederversammlung dafür, die bislang geltende Pflicht zum Unterhalt eines U 23-Teams aufzugeben. Stattdessen liegt die Entscheidungshoheit darüber nun bei den Vereinen selbst, was ihnen mehr Flexibilität im Umgang mit ihren Nachwuchsteams ermöglicht. Die beschlossene Änderung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.

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Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben heute im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Handlungsoptionen der Vereine in Bezug auf ihre Nachwuchsteams erweitert. Nach einer Änderung des entsprechenden Anhanges zur Lizenzierungsordnung auf Antrag von Bayer 04 Leverkusen müssen die Klubs des Ligaverbandes künftig nicht mehr verpflichtend mit einer U 23-Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.

Angesichts des erheblich gestiegenen Ausbildungsniveaus in den Nachwuchsleistungszentren der Klubs stimmte die Mitgliederversammlung dafür, die bislang geltende Pflicht zum Unterhalt eines U 23-Teams aufzugeben. Stattdessen liegt die Entscheidungshoheit darüber nun bei den Vereinen selbst, was ihnen mehr Flexibilität im Umgang mit ihren Nachwuchsteams ermöglicht. Die beschlossene Änderung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.