Magdeburg: Zuschauer-Teilausschluss, Teilausschluss auf Bewährung und Geldstrafe

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in vier Fällen erhält der 1. FC Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und muss sein Drittliga-Heimspiel gegen Werder Bremen II am 21. September 2016 (ab 18.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben. Darüber hinaus bekommt der Verein einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss, der für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt ist.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in der mündlichen Berufungsverhandlung in Frankfurt die Bewährung der am 25. Februar 2016 vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung und die genannte Geldstrafe.

Für den Fall, dass auch hier ein Bewährungs-Widerruf folgen sollte, macht das Bundesgericht bereits klare Vorgaben: Dann müssten ebenfalls die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben. Zudem wäre das zweitnächste Heimspiel nach einem möglichen Widerruf der Bewährung von besagter Sanktion betroffen.

Achim Späth, der als Vorsitzender des Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der massiven und wiederholten Pyrotechnik-Vorkommnisse war ein Widerruf der Bewährung unausweichlich. Angesichts der großen präventiven Anstrengungen des Vereins und der zu erwartenden Wirkung des Teilausschlusses konnte für die Zukunft nochmals eine konsensuale Lösung gefunden werden." Der DFB-Kontrollausschuss und der 1. FC Magdeburg zeigten sich schon während der Verhandlung mit dem sich andeutenden Richterspruch einverstanden.

Vor Beginn des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 waren im Magdeburger Zuschauerbereich im Rahmen einer Choreographie rund 30 blinkende Fackeln gezündet worden. In der 36. Minute hatten Magdeburger Zuschauer außerdem Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet. In der 67. Minute musste das Spiel dann wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in vier Fällen erhält der 1. FC Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und muss sein Drittliga-Heimspiel gegen Werder Bremen II am 21. September 2016 (ab 18.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben. Darüber hinaus bekommt der Verein einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss, der für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt ist.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in der mündlichen Berufungsverhandlung in Frankfurt die Bewährung der am 25. Februar 2016 vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung und die genannte Geldstrafe.

Für den Fall, dass auch hier ein Bewährungs-Widerruf folgen sollte, macht das Bundesgericht bereits klare Vorgaben: Dann müssten ebenfalls die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben. Zudem wäre das zweitnächste Heimspiel nach einem möglichen Widerruf der Bewährung von besagter Sanktion betroffen.

Achim Späth, der als Vorsitzender des Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der massiven und wiederholten Pyrotechnik-Vorkommnisse war ein Widerruf der Bewährung unausweichlich. Angesichts der großen präventiven Anstrengungen des Vereins und der zu erwartenden Wirkung des Teilausschlusses konnte für die Zukunft nochmals eine konsensuale Lösung gefunden werden." Der DFB-Kontrollausschuss und der 1. FC Magdeburg zeigten sich schon während der Verhandlung mit dem sich andeutenden Richterspruch einverstanden.

Vor Beginn des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 waren im Magdeburger Zuschauerbereich im Rahmen einer Choreographie rund 30 blinkende Fackeln gezündet worden. In der 36. Minute hatten Magdeburger Zuschauer außerdem Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet. In der 67. Minute musste das Spiel dann wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

###more###