Koch: "DFB begrüßt Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schadensersatzklage von Claudia Pechstein (44) gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) für unzulässig erklärt. In dem Prozess ging es um die Frage, ob eine Entscheidung des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs CAS vor einem deutschen Zivilgericht angefochten werden kann.

Vor diesem Hintergrund verfolgte auch der DFB die Verhandlung. Der für Amateure, Recht und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, einst Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der DFB begrüßt, losgelöst vom konkreten Fall, die in dem heutigen Urteil des BGH zum Ausdruck kommende Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport. Internationaler Sport mit einem einheitlichen Regelwerk und einer Vielzahl weltweit unterschiedlicher Beteiligter wäre ohne eine solche einheitliche Instanz kaum fair und rechtssicher organisierbar. Der BGH hat zu Recht darauf abgestellt, dass der Sport insgesamt, also die Verbände genauso wie die einzelnen Vereine und Sportler, von den Vorteilen der Schiedsgerichtsbarkeit wie einheitliche Maßstäbe und die Schnelligkeit der Entscheidung profitiert. Wir werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten und dann im Einzelnen prüfen, welche Leitlinien sich daraus ergeben."

[dfb]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schadensersatzklage von Claudia Pechstein (44) gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) für unzulässig erklärt. In dem Prozess ging es um die Frage, ob eine Entscheidung des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs CAS vor einem deutschen Zivilgericht angefochten werden kann.

Vor diesem Hintergrund verfolgte auch der DFB die Verhandlung. Der für Amateure, Recht und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, einst Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der DFB begrüßt, losgelöst vom konkreten Fall, die in dem heutigen Urteil des BGH zum Ausdruck kommende Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport. Internationaler Sport mit einem einheitlichen Regelwerk und einer Vielzahl weltweit unterschiedlicher Beteiligter wäre ohne eine solche einheitliche Instanz kaum fair und rechtssicher organisierbar. Der BGH hat zu Recht darauf abgestellt, dass der Sport insgesamt, also die Verbände genauso wie die einzelnen Vereine und Sportler, von den Vorteilen der Schiedsgerichtsbarkeit wie einheitliche Maßstäbe und die Schnelligkeit der Entscheidung profitiert. Wir werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten und dann im Einzelnen prüfen, welche Leitlinien sich daraus ergeben."