Internet-Bewegtbilder: WFV-Rechtsauffassung bestätigt

Sieg im Rechsstreit um Internet-Bewegtbilder im Amateurfußball: Das Landgericht Stuttgart gab am heutigen Donnerstag der Klage des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) gegen die Hartplatzhelden GmbH vollumfänglich statt und folgte dem Unterlassungsanspruch des WFV. Die Rechtsauffassung des WFV und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie seiner Landesverbände wurde damit bestätigt.

Die Hartplatzhelden GmbH hat es bei Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro zu unterlassen, insbesondere Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der Kläger ist, öffentlich zugänglich zu machen - wie geschehen in deren Internetportal.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob auf dem Internetportal der Hartplatzhelden GmbH Bewegtbilder aus den Ligen des Württembergischen Fußballverbandes ohne dessen Zustimmung präsentiert werden dürfen. Das Gericht erörterte anlässlich der Hauptverhandlung am 10. April 2008 mit beiden Parteien den Sach- und Streitstand und ließ dabei erkennen, dass aus seiner Sicht zu diesem Thema bisher ergangene höchstrichterliche Entscheidungen letztlich nur bedingt Aussagekraft für die in diesem Verfahren wesentlichen Aspekte haben. Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass dem Verband als Veranstalter das ausschließliche Recht an Bewegtbildern von Spielen aus seinem Verbandsgebiet zusteht.

WFV-Präsident Herbert Rösch zeigt sich angesichts des Urteils zufrieden: "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung gemeinsam mit dem DFB und anderen Landesverbänden vollumfänglich bestätigt und freuen uns, dass das Landgericht Stuttgart unseren guten Argumenten gefolgt ist. Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für den Amateurfußball in Deutschland, dem damit eine weitere Möglichkeit zur Selbstfinanzierung durch Online-Vermarktungsaktivitäten eröffnet wird. Mich persönlich freut das Urteil vor allem für unsere vielen kleinen Vereine, die mögliche Erträge für ihre selbst erbrachten Leistungen erhalten. Dieses Feld durften wir nicht sehenden Auges kommerziell ausgerichteten Anbietern überlassen und untätig bleiben."

Zudem meint Rösch: "Unser Interesse besteht keinesfalls darin, private Amateurvideoaufnahmen eines Vaters vom Fußball spielenden Sohn zu unterbinden. Natürlich wird jeder Verein weiterhin die Möglichkeit haben, seine Spiele auf der eigenen Internetplattform zu präsentieren beziehungsweise eigene Inhalte einzustellen."

Auch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist das Urteil mit Erleichterung aufgenommen worden. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch äußert: "Das Landgericht Stuttgart hat erfreulicherweise klargestellt, dass die Rechte an bewegten Bildern und damit auch die Vermarktungsrechte für Amateurfußballspiele entsprechend den von den Amateurvereinen beschlossenen Verbandssatzungen bei den Verbänden liegen. Wichtig ist zu wissen, dass die Verbände die Amateurvideorechte nur stellvertretend als Dienstleister für die Vereine und zu deren wirtschaftlichen Nutzen geltend machen. Deshalb ist dieses Urteil ein Sieg für die über 25.000 Amateurfußballvereine in Deutschland, die jeder für sich keine eigenen Vermarktungsmöglichkeiten für Bewegtbilder haben, wohl aber im Verbund über ihre Verbände. Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten kommerziellen Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden. Deren Ansinnen, auf Kosten und zu Lasten des Amateurfußballs Gewinne zu erzielen, hat das Landgericht Stuttgart erfreulicherweise nunmehr einen Riegel vorgeschoben."

Darüber hinaus betont Koch, der auch Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) ist: "Die Landesverbände im DFB sehen sich als Dienstleister für die Vereine. So hat der BFV zum Beispiel sein Internetangebot stark ausgebaut und den Vereinen damit sehr geholfen und vieles erleichtert. Aber zusätzliches Geld wollten wir von den Vereinen dafür nicht haben. Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von 25.000 ehrenamtlich geführten Amateurvereinen von diesen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten Unternehmen abgegriffen werden."

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Sieg im Rechsstreit um Internet-Bewegtbilder im Amateurfußball: Das Landgericht Stuttgart gab am heutigen Donnerstag der Klage des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) gegen die Hartplatzhelden GmbH vollumfänglich statt und folgte dem Unterlassungsanspruch des WFV. Die Rechtsauffassung des WFV und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie seiner Landesverbände wurde damit bestätigt.

Die Hartplatzhelden GmbH hat es bei Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro zu unterlassen, insbesondere Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der Kläger ist, öffentlich zugänglich zu machen - wie geschehen in deren Internetportal.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob auf dem Internetportal der Hartplatzhelden GmbH Bewegtbilder aus den Ligen des Württembergischen Fußballverbandes ohne dessen Zustimmung präsentiert werden dürfen. Das Gericht erörterte anlässlich der Hauptverhandlung am 10. April 2008 mit beiden Parteien den Sach- und Streitstand und ließ dabei erkennen, dass aus seiner Sicht zu diesem Thema bisher ergangene höchstrichterliche Entscheidungen letztlich nur bedingt Aussagekraft für die in diesem Verfahren wesentlichen Aspekte haben. Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass dem Verband als Veranstalter das ausschließliche Recht an Bewegtbildern von Spielen aus seinem Verbandsgebiet zusteht.

WFV-Präsident Herbert Rösch zeigt sich angesichts des Urteils zufrieden: "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung gemeinsam mit dem DFB und anderen Landesverbänden vollumfänglich bestätigt und freuen uns, dass das Landgericht Stuttgart unseren guten Argumenten gefolgt ist. Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für den Amateurfußball in Deutschland, dem damit eine weitere Möglichkeit zur Selbstfinanzierung durch Online-Vermarktungsaktivitäten eröffnet wird. Mich persönlich freut das Urteil vor allem für unsere vielen kleinen Vereine, die mögliche Erträge für ihre selbst erbrachten Leistungen erhalten. Dieses Feld durften wir nicht sehenden Auges kommerziell ausgerichteten Anbietern überlassen und untätig bleiben."

Zudem meint Rösch: "Unser Interesse besteht keinesfalls darin, private Amateurvideoaufnahmen eines Vaters vom Fußball spielenden Sohn zu unterbinden. Natürlich wird jeder Verein weiterhin die Möglichkeit haben, seine Spiele auf der eigenen Internetplattform zu präsentieren beziehungsweise eigene Inhalte einzustellen."

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Auch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist das Urteil mit Erleichterung aufgenommen worden. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch äußert: "Das Landgericht Stuttgart hat erfreulicherweise klargestellt, dass die Rechte an bewegten Bildern und damit auch die Vermarktungsrechte für Amateurfußballspiele entsprechend den von den Amateurvereinen beschlossenen Verbandssatzungen bei den Verbänden liegen. Wichtig ist zu wissen, dass die Verbände die Amateurvideorechte nur stellvertretend als Dienstleister für die Vereine und zu deren wirtschaftlichen Nutzen geltend machen. Deshalb ist dieses Urteil ein Sieg für die über 25.000 Amateurfußballvereine in Deutschland, die jeder für sich keine eigenen Vermarktungsmöglichkeiten für Bewegtbilder haben, wohl aber im Verbund über ihre Verbände. Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten kommerziellen Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden. Deren Ansinnen, auf Kosten und zu Lasten des Amateurfußballs Gewinne zu erzielen, hat das Landgericht Stuttgart erfreulicherweise nunmehr einen Riegel vorgeschoben."

Darüber hinaus betont Koch, der auch Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) ist: "Die Landesverbände im DFB sehen sich als Dienstleister für die Vereine. So hat der BFV zum Beispiel sein Internetangebot stark ausgebaut und den Vereinen damit sehr geholfen und vieles erleichtert. Aber zusätzliches Geld wollten wir von den Vereinen dafür nicht haben. Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von 25.000 ehrenamtlich geführten Amateurvereinen von diesen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten Unternehmen abgegriffen werden."