Instruktionen für die Schiris: Was die Klubs wissen sollten

In einem Informationsschreiben an alle Klubs der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga hat die sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter noch einmal zusammengefasst, welche wesentlichen Instruktionen die Unparteiischen bei ihren Trainingslagern und Lehrgängen vor Saisonbeginn hinsichtlich der Regelauslegung erhalten haben.

Diese Instruktionen betreffen schwerpunktmäßig die Themen Handspiel, Unsportlichkeiten und Nachspielzeit. Die Klubs waren damit bereits bei den Schulungen vertraut gemacht worden, die von Referees aus dem Elitebereich zur Vorbereitung auf die Saison 2023/2024 durchgeführt wurden.

Regelauslegung bei Handspielen geändert

Beim Handspiel wurde die Regelauslegung in einem Punkt geändert: Wenn ein Schuss – oder auch ein Kopfball – auf das Tor des Gegners durch ein strafbares Handspiel abgewehrt oder abgelenkt wird, dann ist eine Verwarnung nun anders als bislang nicht mehr erforderlich, sofern das Vergehen lediglich in einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche besteht und nicht in einer klar erkennbaren absichtlichen und damit unsportlichen Handlung. Das betrifft Schüsse auf das Tor sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafraums.

Unverändert bleibt dagegen die Regelauslegung, dass eine Verwarnung erforderlich ist, wenn mit einem strafbaren Handspiel eindeutig ein Zuspiel eines Spielers zu einem Mitspieler verhindert und dadurch ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird.

"Die angepasste Regelauslegung resultiert aus der Erkenntnis, dass bei strafbaren Handspielen in Zusammenhang mit Torschüssen ganz überwiegend keine Absicht im Sinne eines unsportlichen Verhaltens vorliegt, sondern vielmehr zumeist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche das Vergehen darstellt", heißt es in dem Schreiben an die Klubs. Diese Anpassung ist nicht explizit im Regeltext geändert, sondern kürzlich von der UEFA initiiert worden. Sie wird von allen großen Nationalverbänden innerhalb des europäischen Fußballverbands übernommen.

Konsequentes Vorgehen gegen Unsportlichkeiten

Um das Image des Fußballsports zu schützen, sollen die Unparteiischen gegen unsportliches Verhalten von Spielern und Teamoffiziellen weiterhin klar und konsequent vorgehen. Genannt werden in diesem Zusammenhang im Schreiben an die Klubs die folgenden Vergehen:

  • Störung von Spielfortsetzungen (z.B. das Wegtragen oder -schießen des Balles nach dem Pfiff, um eine schnelle Spielfortsetzung des Gegners zu verhindern)
  • Verzögerung von Spielfortsetzungen ("Zeitspiel")
  • Täuschung/Simulation (z.B. "Fallen" ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)
  • Provokation und Auslösung einer größeren Konfrontation ("Rudelbildung")
  • Außenwirksames Fordern von Gelben Karten für Gegenspieler oder für gegnerische Teamoffizielle
  • Außenwirksames Fordern von Intervention des Videoassistenten (verbal oder mit Gesten)
  • Respektlose und abfällige Gesten gegenüber dem Schiedsrichter (z.B. demonstratives Abwinken)
  • Mobbing (z.B. das Umzingeln des Schiedsrichters, aggressives Verhalten gegenüber dem Unparteiischen)
  • Heftige, außenwirksame Reklamationen oder permanente Reklamationen von Teamoffiziellen (dazu gehören z.B. Beschimpfungen, Beleidigungen, Provokationen sowie ein aggressives und konfrontatives Betreten der gegnerischen Coachingzone).

Nachvollziehbare und angemessene Nachspielzeit

Bei der Bemessung der Nachspielzeit sollen die Unparteiischen vor allem diese Vorgänge und Ereignisse berücksichtigen:

  • Auswechslungen
  • Untersuchung und/oder Abtransport von verletzten Spielern
  • Zeitschinden/Spielverzögerungen (z.B. bei den Spielfortsetzungen Einwurf, Eckstoß, Abstoß, Freistoß etc.)
  • Disziplinarmaßnahmen (d.h. persönliche Strafen)
  • Medizinisch begründete Unterbrechungen wie Trinkpausen (maximal eine Minute) und Kühlpausen (90 Sekunden bis maximal drei Minuten), die gemäß Wettbewerbsbestimmungen zulässig sind
  • Videosichtungen (Checks) und Videoüberprüfungen (On-Field-Reviews)
  • Torjubel
  • Sämtliche sonstigen Gründe, einschließlich etwaiger Verzögerungen der Spielfortsetzung (z.B. aufgrund eines Eingriffs einer Drittperson)

"Die meisten dieser Instruktionen galten auch bislang schon", sagte Lutz Michael Fröhlich, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB-Schiri GmbH. "Wir haben sie nun aber noch einmal bekräftigt, um ihre Bedeutung hervorzuheben." Neu sei dagegen die Regelauslegung, dass ein strafbares Handspiel im Zusammenhang mit einem Torschuss nun in den weitaus meisten Fällen nicht mehr zu einer Verwarnung führt. "Diese Anpassung dürfte den Schiedsrichtern aber keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten und auch im Interesse der Klubs sein", so Fröhlich.

[af]

In einem Informationsschreiben an alle Klubs der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga hat die sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter noch einmal zusammengefasst, welche wesentlichen Instruktionen die Unparteiischen bei ihren Trainingslagern und Lehrgängen vor Saisonbeginn hinsichtlich der Regelauslegung erhalten haben.

Diese Instruktionen betreffen schwerpunktmäßig die Themen Handspiel, Unsportlichkeiten und Nachspielzeit. Die Klubs waren damit bereits bei den Schulungen vertraut gemacht worden, die von Referees aus dem Elitebereich zur Vorbereitung auf die Saison 2023/2024 durchgeführt wurden.

Regelauslegung bei Handspielen geändert

Beim Handspiel wurde die Regelauslegung in einem Punkt geändert: Wenn ein Schuss – oder auch ein Kopfball – auf das Tor des Gegners durch ein strafbares Handspiel abgewehrt oder abgelenkt wird, dann ist eine Verwarnung nun anders als bislang nicht mehr erforderlich, sofern das Vergehen lediglich in einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche besteht und nicht in einer klar erkennbaren absichtlichen und damit unsportlichen Handlung. Das betrifft Schüsse auf das Tor sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafraums.

Unverändert bleibt dagegen die Regelauslegung, dass eine Verwarnung erforderlich ist, wenn mit einem strafbaren Handspiel eindeutig ein Zuspiel eines Spielers zu einem Mitspieler verhindert und dadurch ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird.

"Die angepasste Regelauslegung resultiert aus der Erkenntnis, dass bei strafbaren Handspielen in Zusammenhang mit Torschüssen ganz überwiegend keine Absicht im Sinne eines unsportlichen Verhaltens vorliegt, sondern vielmehr zumeist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche das Vergehen darstellt", heißt es in dem Schreiben an die Klubs. Diese Anpassung ist nicht explizit im Regeltext geändert, sondern kürzlich von der UEFA initiiert worden. Sie wird von allen großen Nationalverbänden innerhalb des europäischen Fußballverbands übernommen.

Konsequentes Vorgehen gegen Unsportlichkeiten

Um das Image des Fußballsports zu schützen, sollen die Unparteiischen gegen unsportliches Verhalten von Spielern und Teamoffiziellen weiterhin klar und konsequent vorgehen. Genannt werden in diesem Zusammenhang im Schreiben an die Klubs die folgenden Vergehen:

  • Störung von Spielfortsetzungen (z.B. das Wegtragen oder -schießen des Balles nach dem Pfiff, um eine schnelle Spielfortsetzung des Gegners zu verhindern)
  • Verzögerung von Spielfortsetzungen ("Zeitspiel")
  • Täuschung/Simulation (z.B. "Fallen" ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)
  • Provokation und Auslösung einer größeren Konfrontation ("Rudelbildung")
  • Außenwirksames Fordern von Gelben Karten für Gegenspieler oder für gegnerische Teamoffizielle
  • Außenwirksames Fordern von Intervention des Videoassistenten (verbal oder mit Gesten)
  • Respektlose und abfällige Gesten gegenüber dem Schiedsrichter (z.B. demonstratives Abwinken)
  • Mobbing (z.B. das Umzingeln des Schiedsrichters, aggressives Verhalten gegenüber dem Unparteiischen)
  • Heftige, außenwirksame Reklamationen oder permanente Reklamationen von Teamoffiziellen (dazu gehören z.B. Beschimpfungen, Beleidigungen, Provokationen sowie ein aggressives und konfrontatives Betreten der gegnerischen Coachingzone).

Nachvollziehbare und angemessene Nachspielzeit

Bei der Bemessung der Nachspielzeit sollen die Unparteiischen vor allem diese Vorgänge und Ereignisse berücksichtigen:

  • Auswechslungen
  • Untersuchung und/oder Abtransport von verletzten Spielern
  • Zeitschinden/Spielverzögerungen (z.B. bei den Spielfortsetzungen Einwurf, Eckstoß, Abstoß, Freistoß etc.)
  • Disziplinarmaßnahmen (d.h. persönliche Strafen)
  • Medizinisch begründete Unterbrechungen wie Trinkpausen (maximal eine Minute) und Kühlpausen (90 Sekunden bis maximal drei Minuten), die gemäß Wettbewerbsbestimmungen zulässig sind
  • Videosichtungen (Checks) und Videoüberprüfungen (On-Field-Reviews)
  • Torjubel
  • Sämtliche sonstigen Gründe, einschließlich etwaiger Verzögerungen der Spielfortsetzung (z.B. aufgrund eines Eingriffs einer Drittperson)

"Die meisten dieser Instruktionen galten auch bislang schon", sagte Lutz Michael Fröhlich, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB-Schiri GmbH. "Wir haben sie nun aber noch einmal bekräftigt, um ihre Bedeutung hervorzuheben." Neu sei dagegen die Regelauslegung, dass ein strafbares Handspiel im Zusammenhang mit einem Torschuss nun in den weitaus meisten Fällen nicht mehr zu einer Verwarnung führt. "Diese Anpassung dürfte den Schiedsrichtern aber keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten und auch im Interesse der Klubs sein", so Fröhlich.

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