Innenraumverbot und Geldstrafe für Claus-Dieter Wollitz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Claus-Dieter Wollitz, den Trainer des Drittligisten Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Samstag (ab 14 Uhr) gegen den 1. FC Kaiserslautern belegt. Darüber hinaus erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wollitz hatte sich während und nach dem Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 25. März 2019 bis hinein in die Kabine der Unparteiischen mehrmals lautstark und gestikulierend mit dem Schiedsrichterteam um Justus Zorn (Freiburg) angelegt und dieses teilweise bedrängt. Zudem hatte der Coach während der Partie eine Plexiglasscheibe aus der Trainerbank und seinen Stuhl in Richtung Trainerbank getreten.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Claus-Dieter Wollitz, den Trainer des Drittligisten Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Samstag (ab 14 Uhr) gegen den 1. FC Kaiserslautern belegt. Darüber hinaus erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wollitz hatte sich während und nach dem Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 25. März 2019 bis hinein in die Kabine der Unparteiischen mehrmals lautstark und gestikulierend mit dem Schiedsrichterteam um Justus Zorn (Freiburg) angelegt und dieses teilweise bedrängt. Zudem hatte der Coach während der Partie eine Plexiglasscheibe aus der Trainerbank und seinen Stuhl in Richtung Trainerbank getreten.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.