Halle zieht Berufung beim DFB-Bundesgericht zurück

Der Hallesche FC hat beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 18. November 2019 zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Sportgerichts rechtskräftig, das den Einspruch des Vereins gegen die Wertung des Drittligaduells vom 21. September 2019 gegen Preußen Münster auch in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen hatte.

Den Einspruch hatte das DFB-Sportgericht bereits am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. In mündlicher Verhandlung wurde dies abermals bestätigt.

Begründet hatte der Hallesche FC seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.

[mm]

Der Hallesche FC hat beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 18. November 2019 zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Sportgerichts rechtskräftig, das den Einspruch des Vereins gegen die Wertung des Drittligaduells vom 21. September 2019 gegen Preußen Münster auch in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen hatte.

Den Einspruch hatte das DFB-Sportgericht bereits am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. In mündlicher Verhandlung wurde dies abermals bestätigt.

Begründet hatte der Hallesche FC seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.