Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue, die Drittligisten 1. FC Magdeburg und Würzburger Kickers sowie den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Aue muss 10.200 Euro zahlen, Saarbrücken 1500 Euro, Magdeburg 1050 Euro und Würzburg 300 Euro.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim FSV Wacker Nordhausen am 10. August 2019 zündeten Auer Zuschauer mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände.
Mit Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 10. August 2019 wurden im Magdeburger Zuschauerbereich mindestens drei Rauchtöpfe gezündet.
Nach dem DFB-Pokalspiel gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 10. August 2019 warf ein Würzburger Zuschauer am Kabineneingang eine aus Plastikfolie geformte Kugel auf den Schiedsrichter.
Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 11. August 2019 brannten Saarbrücker Zuschauer drei Rauchtöpfe ab, zu Beginn der zweiten Halbzeit dann noch einen weiteren.