Geldstrafe für den SC Pfullendorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Süd-Regionalligisten SC Pfullendorf im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Am 27. September 2003 war der Pfullendorfer Spieler Christian Schmid anlässlich des Meisterschafts-Spiels gegen den SV Wehen einer Dopingkontrolle unterzogen worden, in welcher der auf der Liste der verbotenen Substanzen stehende Stoff Pseudoephedrin nachgewiesen wurde. Der Spieler, der deshalb bereits rechtskräftig bis zum 31. März 2004 vom DFB-Sportgericht gesperrt worden ist, hat eingestanden, auf Anraten das Grippemittel "Aspirin Complex" eingenommen zu haben, ohne zu wissen, das dieses auf der Dopingliste stehende Stoffe enthält.

„Die vom SC Pfullendorf möglicherweise geduldete, jedenfalls nicht verhinderte Verabreichung von nach den Dopingbestimmungen nicht erlaubten Medikamenten durch einen Vereinsvertreter, noch dazu ohne vorherige Information des Mannschaftsarztes, stellt einen groben Verstoß gegen die den Verein treffende Pflicht dar, keine gedopten Spieler mitwirken zu lassen“, begründet Einzelrichter Dr. Rainer Koch, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die nunmehr ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro gegen den SC Pfullendorf.

Das Urteil ist rechtskräftig. [mm]


[bild1]Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Süd-Regionalligisten SC Pfullendorf im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.



Am 27. September 2003 war der Pfullendorfer Spieler Christian Schmid anlässlich des Meisterschafts-Spiels gegen den SV Wehen einer Dopingkontrolle unterzogen worden, in welcher der auf der Liste der verbotenen Substanzen stehende Stoff Pseudoephedrin nachgewiesen wurde. Der Spieler, der deshalb bereits rechtskräftig bis zum 31. März 2004 vom DFB-Sportgericht gesperrt worden ist, hat eingestanden, auf Anraten das Grippemittel "Aspirin Complex" eingenommen zu haben, ohne zu wissen, das dieses auf der Dopingliste stehende Stoffe enthält.



„Die vom SC Pfullendorf möglicherweise geduldete, jedenfalls nicht verhinderte Verabreichung von nach den Dopingbestimmungen nicht erlaubten Medikamenten durch einen Vereinsvertreter, noch dazu ohne vorherige Information des Mannschaftsarztes, stellt einen groben Verstoß gegen die den Verein treffende Pflicht dar, keine gedopten Spieler mitwirken zu lassen“, begründet Einzelrichter Dr. Rainer Koch, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die nunmehr ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro gegen den SC Pfullendorf.



Das Urteil ist rechtskräftig.