Futsal-Saison wird verlängert: Modus-Anpassung denkbar

Das DFB-Präsidium passt durch einen Beschluss die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Futsal-Ordnung an. Demnach können die Spiele der Deutschen Futsal-Meisterschaft auch nach dem 30. Juni 2020 ausgetragen werden. Welcher Modus Anwendung findet, ist noch offen.

Die von April bis Juni 2020 geplante Futsal-Meisterschaft der Saison 2019/2020 konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß ausgespielt werden. Die Vereine äußerten den Wunsch, den Gewinner der Deutschen Meisterschaft, der den deutschen Futsal bei der UEFA Futsal Champions League vertritt, sportlich zu ermitteln.

Spielzeit 2019/2020 verlängert

Um eine Austragung im August zu ermöglichen, verlängerte das DFB-Präsidium die Spielzeit 2019/2020 und berechtigte den DFB-Spielausschuss, über mögliche Anpassungen des Wettbewerbsmodus zu entscheiden. Bisher begann die Endrunde der Deutschen Futsal-Meisterschaft mit dem Achtelfinale, an dem die Zweitplatzierten von vier Regionalverbänden teilnahmen. Im Anschluss stießen die fünf Meister der Regionalverbände sowie der Vizemeister des Regionalverbandes hinzu, dessen Teams in den vergangenen Spielzeiten am erfolgreichsten abschnitten.

Inwieweit von diesem Modus abgewichen wird, um die Saison trotz der Corona-Pandemie sportlich zu Ende zu bringen, ist aktuell noch offen. Klar ist, dass die Teilnahme der Klubs auf Freiwilligkeit beruht, da lokale Verfügungslagen oder auch die finanzielle Situation der Vereine eine Teilnahme der qualifizierten Mannschaften wesentlich erschweren kann.

Pflichtspielrecht muss vor 1. Juli vorgelegen haben

Um zu vermeiden, dass Spieler nach dem 30. Juni mit kurzfristigen Verträgen ausgestattet werden, verabschiedete das DFB-Präsidium einen zusätzlichen Beschluss, um einen fairen, sportlichen Wettkampf zu gewährleisten. Demnach sind für alle Spiele nach dem 30. Juni nur Spieler spielberechtigt, für die bereits vor dem 1. Juli 2020 ein Pflichtspielrecht für den betreffenden Verein vorlag. Eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen, die der Empfehlung der FIFA entspricht. 

Die Entwicklung der Pandemie weltweit und in Deutschland ist jedoch weiterhin dynamisch. Der DFB hat mit den Anpassungen der DFB-Futsal-Ordnung die Voraussetzungen für die Saisonfortsetzung geschaffen, garantieren lässt sie sich nicht.  Entscheidend werden die Pandemieentwicklung und die Verordnungen der zuständigen Bundesländer zum Zeitpunkt der Austragung sein. Der DFB-Spielausschuss soll daher nach der Meldung der qualifizierten Vereine und anhand der Verfügungslagen einen durchführbaren Modus beschließen. 

[tn]

Das DFB-Präsidium passt durch einen Beschluss die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Futsal-Ordnung an. Demnach können die Spiele der Deutschen Futsal-Meisterschaft auch nach dem 30. Juni 2020 ausgetragen werden. Welcher Modus Anwendung findet, ist noch offen.

Die von April bis Juni 2020 geplante Futsal-Meisterschaft der Saison 2019/2020 konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß ausgespielt werden. Die Vereine äußerten den Wunsch, den Gewinner der Deutschen Meisterschaft, der den deutschen Futsal bei der UEFA Futsal Champions League vertritt, sportlich zu ermitteln.

Spielzeit 2019/2020 verlängert

Um eine Austragung im August zu ermöglichen, verlängerte das DFB-Präsidium die Spielzeit 2019/2020 und berechtigte den DFB-Spielausschuss, über mögliche Anpassungen des Wettbewerbsmodus zu entscheiden. Bisher begann die Endrunde der Deutschen Futsal-Meisterschaft mit dem Achtelfinale, an dem die Zweitplatzierten von vier Regionalverbänden teilnahmen. Im Anschluss stießen die fünf Meister der Regionalverbände sowie der Vizemeister des Regionalverbandes hinzu, dessen Teams in den vergangenen Spielzeiten am erfolgreichsten abschnitten.

Inwieweit von diesem Modus abgewichen wird, um die Saison trotz der Corona-Pandemie sportlich zu Ende zu bringen, ist aktuell noch offen. Klar ist, dass die Teilnahme der Klubs auf Freiwilligkeit beruht, da lokale Verfügungslagen oder auch die finanzielle Situation der Vereine eine Teilnahme der qualifizierten Mannschaften wesentlich erschweren kann.

Pflichtspielrecht muss vor 1. Juli vorgelegen haben

Um zu vermeiden, dass Spieler nach dem 30. Juni mit kurzfristigen Verträgen ausgestattet werden, verabschiedete das DFB-Präsidium einen zusätzlichen Beschluss, um einen fairen, sportlichen Wettkampf zu gewährleisten. Demnach sind für alle Spiele nach dem 30. Juni nur Spieler spielberechtigt, für die bereits vor dem 1. Juli 2020 ein Pflichtspielrecht für den betreffenden Verein vorlag. Eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen, die der Empfehlung der FIFA entspricht. 

Die Entwicklung der Pandemie weltweit und in Deutschland ist jedoch weiterhin dynamisch. Der DFB hat mit den Anpassungen der DFB-Futsal-Ordnung die Voraussetzungen für die Saisonfortsetzung geschaffen, garantieren lässt sie sich nicht.  Entscheidend werden die Pandemieentwicklung und die Verordnungen der zuständigen Bundesländer zum Zeitpunkt der Austragung sein. Der DFB-Spielausschuss soll daher nach der Meldung der qualifizierten Vereine und anhand der Verfügungslagen einen durchführbaren Modus beschließen.