Fröhlich und Werthmann ordnen Entscheidungen ein

Am 31. Spieltag der Bundesliga und der 2. Bundesliga gab es Fragen zu einigen Entscheidungen der Schiedsrichter. Lutz Michael Fröhlich und Rainer Werthmann nehmen Stellung zu zwei Szenen.

Bayer 04 Leverkusen – VfB Stuttgart: Spätes Ausgleichstor

In der Nachspielzeit spricht Schiedsrichter Felix Zwayer den Leverkusenern nach einem Foulspiel von Pascal Stenzel an Amine Adli in der Nähe des Stuttgarter Strafraums einen Freistoß zu. Florian Wirtz flankt den Ball in den Strafraum, wo ihn der Leverkusener Victor Boniface und sein Gegenspieler Anthony Rouault im Luftzweikampf verpassen. Vom Arm des Leverkuseners Piero Hincapie prallt der Ball zu Robert Andrich, der ihn zum 2:2 ins Tor der Gäste schießt.

"An dem Treffer und seiner Entstehung ist regeltechnisch nichts auszusetzen“, sagt Lutz Michael Fröhlich, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH. "Zunächst einmal ist es korrekt, dass die ursprünglich festgelegte Nachspielzeit von fünf Minuten noch einmal verlängert wurde. Denn vor allem aufgrund einer Auswechslung war weitere Zeit verloren gegangen.“ In der Verlängerung dieser Nachspielzeit kam es zum Freistoß, der zum 2:2 führte.

Auch der Freistoß selbst sei berechtigt gewesen, so Fröhlich, denn der Kontakt am Fuß von Adli sei ursächlich dafür gewesen, dass der Angreifer zu Fall kam. Anschließend hätten sich weder Boniface noch Hincapie regelwidrig verhalten: "Der Armeinsatz von Boniface im fußballtypischen Luftzweikampf führte nur zu einem geringen Kontakt gegen den Rücken von Rouault.“ Dass der Schiedsrichter weiterspielen ließ, sei vertretbar und habe zu seiner Linie bei der Zweikampfbewertung gepasst: "Auch den Armeinsatz von Deniz Undav gegen Robert Andrich vor dem 2:0 für Stuttgart hatte er nachvollziehbar nicht als Foulspiel bewertet.“

Ebenso korrekt sei es gewesen, das Handspiel von Hincapie nicht zu ahnden, erklärt Lutz Michael Fröhlich: "Hincapie hat seinen Arm nahe vor den Oberkörper gehalten, es lag also weder eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers noch Absicht vor.“ Weil nicht Hincapie, sondern Andrich der Torschütze gewesen sei, habe es zudem regeltechnisch keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Handspiel und der Torerzielung gegeben. "Ein unabsichtliches Handspiel wird nur dann geahndet, wenn es dem Torschützen selbst bei der Torerzielung oder unmittelbar davor unterläuft.“

Das Tor sei somit regelkonform erzielt worden, betont Fröhlich. Es habe deshalb keine Veranlassung für den Video-Assistenten gegeben, dem Schiedsrichter nach der Überprüfung ein On-Field-Review zu empfehlen. "Ich kann zwar nachempfinden, dass sich die Stuttgarter über den späten Ausgleichstreffer ärgern“, sagt der Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH. "Aber bei der Torerzielung war alles in Ordnung, deshalb ist es nicht fair, hier den Schiedsrichter zu kritisieren.“

FC Schalke 04 – Fortuna Düsseldorf: Zurückgenommener Strafstoß

Nach einer Flanke in den Düsseldorfer Strafraum springt der Schalker Assan Ouedraogo am Torraum zum Kopfball, erreicht den Ball jedoch nicht richtig und geht zu Boden. Schiedsrichter Harm Osmers nimmt ein Foulspiel von Joshua Quarshie wahr und entscheidet auf Strafstoß. Außerdem verweist er den bereits verwarnten Düsseldorfer Verteidiger wegen der Unterbindung eines aussichtsreichen Angriffs mit der Gelb-Roten Karte des Feldes.

Video-Assistent Patrick Hanslbauer greift jedoch nach der Überprüfung der Entscheidung ein und empfiehlt dem Unparteiischen ein On-Field-Review. Nach dem Betrachten der Bilder am Monitor nimmt der Referee die Strafstoß-Entscheidung und die Gelb-Rote Karte zurück. "Das war richtig“, sagt Rainer Werthmann, sportlicher Leiter der Schiedsrichter in der 2. Bundesliga. "Zwar gab es geringfügige Kontakte an Ouedraogos Arm und seinem Fuß. Aber diese waren minimal und keinesfalls ursächlich dafür, dass der Angreifer zu Fall kam.“

Deshalb sei die Intervention des Video-Assistenten angemessen, so Werthmann. "Die Bilder zeigen in keiner Kameraeinstellung ein Foulspiel von Quarshie. Somit waren der Strafstoß und die Gelb-Rote Karte unberechtigt.“

[af]

Am 31. Spieltag der Bundesliga und der 2. Bundesliga gab es Fragen zu einigen Entscheidungen der Schiedsrichter. Lutz Michael Fröhlich und Rainer Werthmann nehmen Stellung zu zwei Szenen.

Bayer 04 Leverkusen – VfB Stuttgart: Spätes Ausgleichstor

In der Nachspielzeit spricht Schiedsrichter Felix Zwayer den Leverkusenern nach einem Foulspiel von Pascal Stenzel an Amine Adli in der Nähe des Stuttgarter Strafraums einen Freistoß zu. Florian Wirtz flankt den Ball in den Strafraum, wo ihn der Leverkusener Victor Boniface und sein Gegenspieler Anthony Rouault im Luftzweikampf verpassen. Vom Arm des Leverkuseners Piero Hincapie prallt der Ball zu Robert Andrich, der ihn zum 2:2 ins Tor der Gäste schießt.

"An dem Treffer und seiner Entstehung ist regeltechnisch nichts auszusetzen“, sagt Lutz Michael Fröhlich, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH. "Zunächst einmal ist es korrekt, dass die ursprünglich festgelegte Nachspielzeit von fünf Minuten noch einmal verlängert wurde. Denn vor allem aufgrund einer Auswechslung war weitere Zeit verloren gegangen.“ In der Verlängerung dieser Nachspielzeit kam es zum Freistoß, der zum 2:2 führte.

Auch der Freistoß selbst sei berechtigt gewesen, so Fröhlich, denn der Kontakt am Fuß von Adli sei ursächlich dafür gewesen, dass der Angreifer zu Fall kam. Anschließend hätten sich weder Boniface noch Hincapie regelwidrig verhalten: "Der Armeinsatz von Boniface im fußballtypischen Luftzweikampf führte nur zu einem geringen Kontakt gegen den Rücken von Rouault.“ Dass der Schiedsrichter weiterspielen ließ, sei vertretbar und habe zu seiner Linie bei der Zweikampfbewertung gepasst: "Auch den Armeinsatz von Deniz Undav gegen Robert Andrich vor dem 2:0 für Stuttgart hatte er nachvollziehbar nicht als Foulspiel bewertet.“

Ebenso korrekt sei es gewesen, das Handspiel von Hincapie nicht zu ahnden, erklärt Lutz Michael Fröhlich: "Hincapie hat seinen Arm nahe vor den Oberkörper gehalten, es lag also weder eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers noch Absicht vor.“ Weil nicht Hincapie, sondern Andrich der Torschütze gewesen sei, habe es zudem regeltechnisch keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Handspiel und der Torerzielung gegeben. "Ein unabsichtliches Handspiel wird nur dann geahndet, wenn es dem Torschützen selbst bei der Torerzielung oder unmittelbar davor unterläuft.“

Das Tor sei somit regelkonform erzielt worden, betont Fröhlich. Es habe deshalb keine Veranlassung für den Video-Assistenten gegeben, dem Schiedsrichter nach der Überprüfung ein On-Field-Review zu empfehlen. "Ich kann zwar nachempfinden, dass sich die Stuttgarter über den späten Ausgleichstreffer ärgern“, sagt der Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH. "Aber bei der Torerzielung war alles in Ordnung, deshalb ist es nicht fair, hier den Schiedsrichter zu kritisieren.“

FC Schalke 04 – Fortuna Düsseldorf: Zurückgenommener Strafstoß

Nach einer Flanke in den Düsseldorfer Strafraum springt der Schalker Assan Ouedraogo am Torraum zum Kopfball, erreicht den Ball jedoch nicht richtig und geht zu Boden. Schiedsrichter Harm Osmers nimmt ein Foulspiel von Joshua Quarshie wahr und entscheidet auf Strafstoß. Außerdem verweist er den bereits verwarnten Düsseldorfer Verteidiger wegen der Unterbindung eines aussichtsreichen Angriffs mit der Gelb-Roten Karte des Feldes.

Video-Assistent Patrick Hanslbauer greift jedoch nach der Überprüfung der Entscheidung ein und empfiehlt dem Unparteiischen ein On-Field-Review. Nach dem Betrachten der Bilder am Monitor nimmt der Referee die Strafstoß-Entscheidung und die Gelb-Rote Karte zurück. "Das war richtig“, sagt Rainer Werthmann, sportlicher Leiter der Schiedsrichter in der 2. Bundesliga. "Zwar gab es geringfügige Kontakte an Ouedraogos Arm und seinem Fuß. Aber diese waren minimal und keinesfalls ursächlich dafür, dass der Angreifer zu Fall kam.“

Deshalb sei die Intervention des Video-Assistenten angemessen, so Werthmann. "Die Bilder zeigen in keiner Kameraeinstellung ein Foulspiel von Quarshie. Somit waren der Strafstoß und die Gelb-Rote Karte unberechtigt.“

###more###