Francisco für zwei Jahre gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Tobias Francisco vom Regionalligisten SV Babelsberg 03 nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. Damit hat das Gericht dem Antrag des Kontrollausschusses entsprochen.

Die Sperre endet am 20. Dezember 2011.

Francisco wurde anlässlich des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Nord zwischen dem Halleschen FC und dem SV Babelsberg 03 (Ergebnis 0:1) am 21. November 2009 zur Dopingprobe ausgelost. Bei der Labor-Analyse wurde ein deutlich erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient festgestellt. Die zusätzlich durchgeführte Kohlenstoffisotopenverhältnis-Bestimmung (IRMS-Analyse) hat bewiesen, dass die verbotene Substanz körperfremden Ursprungs ist.

In der Beweisaufnahme vor dem Sportgericht konnte der Beschuldigte keine entlastenden Umstände vortragen. Nach Anhörung des Sachverständigen Joachim Große vom Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa stand für das Gericht fest, dass der erhöhte Testosteron/Epitestosteron-Quotient körperfremden Ursprungs und insbesondere auch nicht Folge der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

[sl]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Tobias Francisco vom Regionalligisten SV Babelsberg 03 nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. Damit hat das Gericht dem Antrag des Kontrollausschusses entsprochen.

Die Sperre endet am 20. Dezember 2011.

Francisco wurde anlässlich des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Nord zwischen dem Halleschen FC und dem SV Babelsberg 03 (Ergebnis 0:1) am 21. November 2009 zur Dopingprobe ausgelost. Bei der Labor-Analyse wurde ein deutlich erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient festgestellt. Die zusätzlich durchgeführte Kohlenstoffisotopenverhältnis-Bestimmung (IRMS-Analyse) hat bewiesen, dass die verbotene Substanz körperfremden Ursprungs ist.

In der Beweisaufnahme vor dem Sportgericht konnte der Beschuldigte keine entlastenden Umstände vortragen. Nach Anhörung des Sachverständigen Joachim Große vom Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa stand für das Gericht fest, dass der erhöhte Testosteron/Epitestosteron-Quotient körperfremden Ursprungs und insbesondere auch nicht Folge der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.