Fall Duisburg und Folgen: DFB.de beantwortet Fragen

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Frauen-Bundesligist FCR 2001 Duisburg hat offiziell ein Insolvenzverfahren beantragt. Viele Fans und Beobachter fragen sich nun, was das für den Spielbetrieb der Frauen-Bundesliga bedeutet. DFB.de beantwortet Fragen.

Muss ein Verein, der in der Frauen-Bundesliga ein Insolvenzverfahren beantragt, automatisch absteigen?

Nein. Der Zwangsabstieg erfolgt nur, wenn das Insolvenzverfahren auch eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der betreffende Verein steigt dann in die nächstniedrigere Spielklasse ab, in diesem Fall die 2. Frauen-Bundesliga. Auch dort muss er das gültige Zulassungsverfahren durchlaufen. Erfüllt er die Vorgaben nicht, obliegt es dem zuständigen Landesverband zu entscheiden, wo der Verein eingestuft wird.

Warum steigt der Verein in die 2. Frauen-Bundesliga und nicht in die unterste Liga ab?

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, den Verein zu retten und nicht kaputt zu machen. Die Versetzung in die tiefste Spielklasse würde diesem Gedanken widersprechen und eine Sanierung kaum möglich machen. Die sportlichen Regularien des DFB und seiner Landesverbände sehen eine Versetzung in die tiefste Spielklasse zur Bestrafung nicht vor.

Wann muss der Verein in die unterste Liga?

Nur wenn sich der Klub auflöst und neu gegründet wird, muss er gegebenenfalls ganz unten neu anfangen. Die Neugründung eines Klubs ist mit einer Änderung des Vereinsnamens verbunden.

Wie wird der Abstieg in der Frauen-Bundesliga geregelt, wenn der Verein im Insolvenzverfahren sportlich nicht auf einem Abstiegsplatz steht?

Sofern das Insolvenzverfahren vor dem 30. Juni 2013 eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder der Verein im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht den Nachweis einer ausreichenden Liquidität bis Ende der Folgesaison erbringen kann, reduziert sich die Zahl der sportlichen Absteiger um einen Verein - neben dem aus wirtschaftlichen Gründen absteigenden Verein muss nur noch eine Mannschaft den Gang nach unten antreten. Der Verein im Insolvenzverfahren wird zusätzlich am Ende der Saison auf den letzten Tabellenplatz gesetzt.

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Bleiben die Ergebnisse des Vereins gültig, oder werden alle Spiele aus der Wertung genommen?

Wird das Insolvenzverfahren nach dem letzten Spieltag, also dem 12. Mai, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, bleiben alle Spiele des betreffenden Vereins in der sportlichen Wertung. Passiert es während der Saison, also vor dem letzten Spieltag, werden alle absolvierten und noch auszutragenden Partien aus der Wertung genommen.

Verändert sich durch die Beantragung des Insolvenzverfahrens etwas hinsichtlich der Wechselbestimmungen der Spielerinnen für diesen Verein?

Nein, es gelten die üblichen Wechselbestimmungen des DFB und der FIFA.

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Frauen-Bundesligist FCR 2001 Duisburg hat offiziell ein Insolvenzverfahren beantragt. Viele Fans und Beobachter fragen sich nun, was das für den Spielbetrieb der Frauen-Bundesliga bedeutet. DFB.de beantwortet Fragen.

Muss ein Verein, der in der Frauen-Bundesliga ein Insolvenzverfahren beantragt, automatisch absteigen?

Nein. Der Zwangsabstieg erfolgt nur, wenn das Insolvenzverfahren auch eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der betreffende Verein steigt dann in die nächstniedrigere Spielklasse ab, in diesem Fall die 2. Frauen-Bundesliga. Auch dort muss er das gültige Zulassungsverfahren durchlaufen. Erfüllt er die Vorgaben nicht, obliegt es dem zuständigen Landesverband zu entscheiden, wo der Verein eingestuft wird.

Warum steigt der Verein in die 2. Frauen-Bundesliga und nicht in die unterste Liga ab?

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, den Verein zu retten und nicht kaputt zu machen. Die Versetzung in die tiefste Spielklasse würde diesem Gedanken widersprechen und eine Sanierung kaum möglich machen. Die sportlichen Regularien des DFB und seiner Landesverbände sehen eine Versetzung in die tiefste Spielklasse zur Bestrafung nicht vor.

Wann muss der Verein in die unterste Liga?

Nur wenn sich der Klub auflöst und neu gegründet wird, muss er gegebenenfalls ganz unten neu anfangen. Die Neugründung eines Klubs ist mit einer Änderung des Vereinsnamens verbunden.

Wie wird der Abstieg in der Frauen-Bundesliga geregelt, wenn der Verein im Insolvenzverfahren sportlich nicht auf einem Abstiegsplatz steht?

Sofern das Insolvenzverfahren vor dem 30. Juni 2013 eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder der Verein im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht den Nachweis einer ausreichenden Liquidität bis Ende der Folgesaison erbringen kann, reduziert sich die Zahl der sportlichen Absteiger um einen Verein - neben dem aus wirtschaftlichen Gründen absteigenden Verein muss nur noch eine Mannschaft den Gang nach unten antreten. Der Verein im Insolvenzverfahren wird zusätzlich am Ende der Saison auf den letzten Tabellenplatz gesetzt.

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Bleiben die Ergebnisse des Vereins gültig, oder werden alle Spiele aus der Wertung genommen?

Wird das Insolvenzverfahren nach dem letzten Spieltag, also dem 12. Mai, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, bleiben alle Spiele des betreffenden Vereins in der sportlichen Wertung. Passiert es während der Saison, also vor dem letzten Spieltag, werden alle absolvierten und noch auszutragenden Partien aus der Wertung genommen.

Verändert sich durch die Beantragung des Insolvenzverfahrens etwas hinsichtlich der Wechselbestimmungen der Spielerinnen für diesen Verein?

Nein, es gelten die üblichen Wechselbestimmungen des DFB und der FIFA.