Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes ermittelt auf Antrag der DFB-Anti-Doping-Kommission gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker im Zusammenhang mit deren Verhalten bei den unangemeldeten Doping-Kontrollen nach dem Bundesliga-Spiel am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach (1:1).
Die beiden zur Doping-Kontrolle ausgelosten Hoffenheimer Profis hatten sich entgegen der Vorschrift des § 7, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien nicht unmittelbar nach dem Abpfiff direkt vom Spielfeld in den Dopingkontroll-Raum begeben, sondern erschienen dort erst nach der Teilnahme an einer Mannschaftssitzung mit zehnminütiger Verspätung. Der DFB-Kontrollausschuss muss nun entscheiden, ob er deshalb ein sportgerichtliches Verfahren gegen Ibertsberger und Janker einleitet. Derzeit besteht Verdacht eines Verstoßes nach § 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit § 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes.
1899 Hoffenheim wurde am 20. Februar über die Ermittlungen des
DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert. Die Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker hatte ein negatives Ergebnis.
Außerdem wurde Borussia Mönchengladbach am 20. Februar über diese Angelegenheit informiert. Ein Einspruch des Vereins gegen die
Spielwertung liegt bislang (Stand: Samstag, 21. Februar 2009, 13.30 Uhr) nicht vor. Er wäre dann gemäß § 17, Nr. 5 a,
der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung möglich, "wenn in einem Spiel ein
gedopter Spieler mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert
hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen."
Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, der
auch Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission ist, erklärte am
heutigen Samstag zum Stand der Ermittlungen: "Der Fall ähnelt auf den
ersten Blick dem Sachverhalt des Verfahrens gegen die italienischen
Spieler Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen
Sportgerichtshof CAS, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer
einjährigen Sperre verurteilte. Ob diese Entscheidung tatsächlich auch
für den Fall der beiden Hoffenheimer Profis anwendbar ist, muss nun
zunächst einmal vom DFB-Kontrollausschuss genauestens geprüft werden."
[hs]
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Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes ermittelt auf Antrag der DFB-Anti-Doping-Kommission gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker im Zusammenhang mit deren Verhalten bei den unangemeldeten Doping-Kontrollen nach dem Bundesliga-Spiel am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach (1:1).
Die beiden zur Doping-Kontrolle ausgelosten Hoffenheimer Profis hatten sich entgegen der Vorschrift des § 7, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien nicht unmittelbar nach dem Abpfiff direkt vom Spielfeld in den Dopingkontroll-Raum begeben, sondern erschienen dort erst nach der Teilnahme an einer Mannschaftssitzung mit zehnminütiger Verspätung. Der DFB-Kontrollausschuss muss nun entscheiden, ob er deshalb ein sportgerichtliches Verfahren gegen Ibertsberger und Janker einleitet. Derzeit besteht Verdacht eines Verstoßes nach § 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit § 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes.
1899 Hoffenheim wurde am 20. Februar über die Ermittlungen des
DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert. Die Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker hatte ein negatives Ergebnis.
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Außerdem wurde Borussia Mönchengladbach am 20. Februar über diese Angelegenheit informiert. Ein Einspruch des Vereins gegen die
Spielwertung liegt bislang (Stand: Samstag, 21. Februar 2009, 13.30 Uhr) nicht vor. Er wäre dann gemäß § 17, Nr. 5 a,
der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung möglich, "wenn in einem Spiel ein
gedopter Spieler mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert
hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen."
Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, der
auch Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission ist, erklärte am
heutigen Samstag zum Stand der Ermittlungen: "Der Fall ähnelt auf den
ersten Blick dem Sachverhalt des Verfahrens gegen die italienischen
Spieler Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen
Sportgerichtshof CAS, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer
einjährigen Sperre verurteilte. Ob diese Entscheidung tatsächlich auch
für den Fall der beiden Hoffenheimer Profis anwendbar ist, muss nun
zunächst einmal vom DFB-Kontrollausschuss genauestens geprüft werden."