Erklärung des Deutschen Fußball-Bundes

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Wettskandals werden auch in den letzten Stunden zwei Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt, die vom Deutschen Fußball-Bund als reine Vorsorgemaßnahmen initiiert wurden. Dazu gibt der DFB folgende Stellungnahme ab:

Der Kreisvorsitzende des Fußballkreises Olpe, Andreas Hebbeker, kritisiert wiederholt die Erklärung des DFB, wonach der Schiedsrichter Thorben Siewer vorerst nicht mehr angesetzt werden dürfe, weil er in den aktuellen Wettskandal verwickelt sein könnte. Eine solche Maßnahme wird nur veranlasst, wenn Hinweise auf einen Tatverdacht vorliegen. Leider ist dies bei Thorben Siewer entgegen den Äußerungen von Herrn Hebbeker auch nach Prüfung der von der Staatsanwaltschaft Bochum übergebenen Akten der Fall. Wir bitten Herrn Hebbeker und alle weiteren Personen dringend, die haltlosen Spekulationen und die damit verbundenen Vorwürfe gegenüber dem DFB einzustellen, denn man schadet damit nur dem jungen Schiedsrichter und führt die Öffentlichkeit in die Irre.

Ähnlich verhält es sich mit der zweiten Präventivmaßnahme: Die Mitteilung an die Vereine, dass das Spiel Rot-Weiß Oberhausen gegen TSV München 1860 möglicherweise manipuliert werden könnte. Wir weisen mit Entschiedenheit die neuerliche Behauptung zurück, es hätten für eine solche Information keine sachlichen Gründe vorgelegen. Dem DFB liegen nicht nur die schriftlichen Unterlagen eines Dienstleisters der UEFA über die Auffälligkeiten, sondern weiter reichende Informationen vor.

Die Information des Schiedsrichters und der Vereine sind völlig normale Vorgehensweisen, wie sie immer bei verdächtigen Spielen angewandt werden, wenn Warnungen durch unsere Systeme oder andere Informationen eintreffen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der DFL. Dies war auch in Oberhausen der Fall.

Die Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zur Verfügung gestellten Akten ist im Gange. Der DFB wird – wie bereits erwähnt - in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bochum alle weiteren Schritte beraten und die Öffentlichkeit informieren.

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Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Wettskandals werden auch in den letzten Stunden zwei Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt, die vom Deutschen Fußball-Bund als reine Vorsorgemaßnahmen initiiert wurden. Dazu gibt der DFB folgende Stellungnahme ab:

Der Kreisvorsitzende des Fußballkreises Olpe, Andreas Hebbeker, kritisiert wiederholt die Erklärung des DFB, wonach der Schiedsrichter Thorben Siewer vorerst nicht mehr angesetzt werden dürfe, weil er in den aktuellen Wettskandal verwickelt sein könnte. Eine solche Maßnahme wird nur veranlasst, wenn Hinweise auf einen Tatverdacht vorliegen. Leider ist dies bei Thorben Siewer entgegen den Äußerungen von Herrn Hebbeker auch nach Prüfung der von der Staatsanwaltschaft Bochum übergebenen Akten der Fall. Wir bitten Herrn Hebbeker und alle weiteren Personen dringend, die haltlosen Spekulationen und die damit verbundenen Vorwürfe gegenüber dem DFB einzustellen, denn man schadet damit nur dem jungen Schiedsrichter und führt die Öffentlichkeit in die Irre.

Ähnlich verhält es sich mit der zweiten Präventivmaßnahme: Die Mitteilung an die Vereine, dass das Spiel Rot-Weiß Oberhausen gegen TSV München 1860 möglicherweise manipuliert werden könnte. Wir weisen mit Entschiedenheit die neuerliche Behauptung zurück, es hätten für eine solche Information keine sachlichen Gründe vorgelegen. Dem DFB liegen nicht nur die schriftlichen Unterlagen eines Dienstleisters der UEFA über die Auffälligkeiten, sondern weiter reichende Informationen vor.

Die Information des Schiedsrichters und der Vereine sind völlig normale Vorgehensweisen, wie sie immer bei verdächtigen Spielen angewandt werden, wenn Warnungen durch unsere Systeme oder andere Informationen eintreffen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der DFL. Dies war auch in Oberhausen der Fall.

Die Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zur Verfügung gestellten Akten ist im Gange. Der DFB wird – wie bereits erwähnt - in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bochum alle weiteren Schritte beraten und die Öffentlichkeit informieren.