ELStAM-Verfahren erfolgreich gestartet

Das ELStAM-Verfahren ist zum 1. Januar 2013 erfolgreich gestartet. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt die bisherige Papierlohnsteuerkarte. Eine große Anzahl von Arbeitgebern nutzt bereits die Vorteile des ELStAM-Verfahrens und führt die Lohnabrechnungen ihrer Arbeitnehmer papierlos durch.

Auch Sportvereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, können davon betroffen sein. Wurden diese bislang über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet, ist jetzt das ELStAM-Verfahren anzuwenden. Für ehrenamtliche Helfer und geringfügig Beschäftigte mit pauschaler Besteuerung (Minijobber) ändert sich nichts.
Der Verfahrenseinstieg kann grundsätzlich bis zum Jahresende zurückgestellt werden. Es besteht jedoch die Verpflichtung, zumindest die Lohnabrechnung für Dezember 2013 mit dem ELStAM-Verfahren durchzuführen.

Um von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens zu profitieren und eventuelle technische und organisatorische Engpässe zum Ende des Kalenderjahres zu vermeiden, empfiehlt sich ein frühzeitiger Einstieg.
Für das ELStAM-Verfahren ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal notwendig. Dies entfällt, wenn ein Steuerberater oder anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt.

Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vor der ersten Anwendung der ELStAM ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern, insbesondere dann, wenn Abweichungen zwischen den abgerufenen ELStAM und den bisherigen Papierbescheinigungen vorliegen.

Freibeträge für 2013 beantragen

Zum Beispiel werden Freibeträge nur dann berücksichtigt, wenn diese für das Jahr 2013 neu beantragt wurden. Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer das richtige Nettogehalt erhält, besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, bis zu sechs Monate nach der bisherigen Papierbescheinigung abzurechnen. Der Arbeitnehmer hat somit genügend Zeit, den Sachverhalt aufzuklären.Zum Informationsaustausch hat die Finanzverwaltung entsprechende Musterschreiben unter www.elster.de eingestellt.

Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen ELStAM zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält. Weitere Besonderheiten und Informationen rund um das ELStAM-Verfahren unter www.elster.de.

Musterschreiben auf Elster.de

  • ELStAM - Anschreiben an Arbeitnehmer Lohnsteuer-Freibeträge
  • ELStAM - Informationsschreiben für Arbeitnehmer zum Verfahrenseinstieg
  • ELStAM - Informationsschreiben für Arbeitnehmer mit der ersten Lohnabrechnung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers zur Überprüfung der ELStAM

[bild1]Das ELStAM-Verfahren ist zum 1. Januar 2013 erfolgreich gestartet. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt die bisherige Papierlohnsteuerkarte. Eine große Anzahl von Arbeitgebern nutzt bereits die Vorteile des ELStAM-Verfahrens und führt die Lohnabrechnungen ihrer Arbeitnehmer papierlos durch.

Auch Sportvereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, können davon betroffen sein. Wurden diese bislang über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet, ist jetzt das ELStAM-Verfahren anzuwenden. Für ehrenamtliche Helfer und geringfügig Beschäftigte mit pauschaler Besteuerung (Minijobber) ändert sich nichts.
Der Verfahrenseinstieg kann grundsätzlich bis zum Jahresende zurückgestellt werden. Es besteht jedoch die Verpflichtung, zumindest die Lohnabrechnung für Dezember 2013 mit dem ELStAM-Verfahren durchzuführen.

Um von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens zu profitieren und eventuelle technische und organisatorische Engpässe zum Ende des Kalenderjahres zu vermeiden, empfiehlt sich ein frühzeitiger Einstieg.
Für das ELStAM-Verfahren ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal notwendig. Dies entfällt, wenn ein Steuerberater oder anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt.

Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt sich vor der ersten Anwendung der ELStAM ein Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern, insbesondere dann, wenn Abweichungen zwischen den abgerufenen ELStAM und den bisherigen Papierbescheinigungen vorliegen.

Freibeträge für 2013 beantragen

Zum Beispiel werden Freibeträge nur dann berücksichtigt, wenn diese für das Jahr 2013 neu beantragt wurden. Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer das richtige Nettogehalt erhält, besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, bis zu sechs Monate nach der bisherigen Papierbescheinigung abzurechnen. Der Arbeitnehmer hat somit genügend Zeit, den Sachverhalt aufzuklären.Zum Informationsaustausch hat die Finanzverwaltung entsprechende Musterschreiben unter www.elster.de eingestellt.

Auch für Arbeitnehmer lohnt sich ein Blick auf www.elster.de. Im ElsterOnline-Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die eigenen ELStAM zu kontrollieren. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält. Weitere Besonderheiten und Informationen rund um das ELStAM-Verfahren unter www.elster.de.

Musterschreiben auf Elster.de

  • ELStAM - Anschreiben an Arbeitnehmer Lohnsteuer-Freibeträge
  • ELStAM - Informationsschreiben für Arbeitnehmer zum Verfahrenseinstieg
  • ELStAM - Informationsschreiben für Arbeitnehmer mit der ersten Lohnabrechnung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers zur Überprüfung der ELStAM