Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobina Lahr vom Frauen-Zweitligisten SC Freiburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt.
Lahr war in der 60. Minute des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FC Nürnberg am 16. Oktober 2022 von Schiedsrichterin Davina Lutz (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.
Die Sperre ist bereits verbüßt.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobina Lahr vom Frauen-Zweitligisten SC Freiburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt.
Lahr war in der 60. Minute des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FC Nürnberg am 16. Oktober 2022 von Schiedsrichterin Davina Lutz (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.
Die Sperre ist bereits verbüßt.