Ein Spiel Sperre für Bielefelds Manuel Hornig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Hornig vom Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Hornig bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hornig war in der 64. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 11. März 2016 von Schiedsrichter Martin Petersen (Filderstadt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Hornig vom Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Hornig bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hornig war in der 64. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 11. März 2016 von Schiedsrichter Martin Petersen (Filderstadt) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.