Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Sandhausen-Sportdirektor Imhof

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Matthias Imhof vom Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Imhof hatte sich in der 74. Minute des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 19. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Florian Badstübner die Rote Karte gesehen. Zudem äußerte sich Imhof im Anschluss an die Partie im Kabinentrakt unsportlich gegenüber Badstübner.

Imhof hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Matthias Imhof vom Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichterteam mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Imhof hatte sich in der 74. Minute des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 19. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Florian Badstübner die Rote Karte gesehen. Zudem äußerte sich Imhof im Anschluss an die Partie im Kabinentrakt unsportlich gegenüber Badstübner.

Imhof hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.