Ein Spiel Innenraumverbot für Ulms Torwarttrainer Betz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holger Betz, Torwarttrainer des Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Betz hatte sich in der 66. Minute des Drittligaspiels beim FC Viktoria Köln am 2. Dezember 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichterin Fabienne Michel die Rote Karte gesehen.

Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holger Betz, Torwarttrainer des Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Betz hatte sich in der 66. Minute des Drittligaspiels beim FC Viktoria Köln am 2. Dezember 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichterin Fabienne Michel die Rote Karte gesehen.

Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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