DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Hamburgs Betreuerin Rodekamp
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Susanne Rodekamp, Betreuerin des Frauen-Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einer*m Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels ihres*seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Betreuerin darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spieler*innentunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Rodekamp hatte sich in der Nachspielzeit der Frauen-Zweitligapartie beim SC Sand am 28. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von der Unparteiischen Theresa Hug die Rote Karte gesehen.
Die Betreuerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 2. Frauen-Bundesliga
Autor: dfb
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