DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Freiburgs Co-Trainer Staib
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Uwe Staib, Co-Trainer des Drittligisten SC Freiburg II, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Staib hatte sich in der 45. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt am 16. Februar 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und daraufhin vom Unparteiischen Tom Bauer die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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