DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Andernachs Athletiktrainer Herrscher
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nino Herrscher, den Athletiktrainer des Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Anpfiff und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Athletiktrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Herrscher hatte sich in der 84. Minute des Frauen-Zweitligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 25. August 2024 unsportlich gegenüber der Schiedsrichterin Sarah Willms geäußert und war daraufhin mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.
Der Athletiktrainer hat seine Sperre am gestrigen Sonntag bei der Partie gegen den SV 67 Weinberg abgesessen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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