Ein Pokalspiel Sperre für Mainzer Bengtsson

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pierre Bengtsson vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Bengtsson für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Bengtsson war in der 45. Minute des DFB-Pokalspiels gegen 1860 München am 27. Oktober 2015 von Schiedsrichter Harm Osmers (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pierre Bengtsson vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für ihn anstehende DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Bengtsson für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für ein Pokalspiel auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Bengtsson war in der 45. Minute des DFB-Pokalspiels gegen 1860 München am 27. Oktober 2015 von Schiedsrichter Harm Osmers (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.