Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Moussa Niakhaté vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Niakhaté bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Niakhaté war in der 3. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. August 2018 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
Eine noch nicht verbüßte Sperre im DFB-Pokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Saison 2020/2021, also zum 30. Juni 2021.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Moussa Niakhaté vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist Niakhaté bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Niakhaté war in der 3. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. August 2018 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
Eine noch nicht verbüßte Sperre im DFB-Pokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Saison 2020/2021, also zum 30. Juni 2021.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.