Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Riemann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Riemann vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Riemann war während der Verlängerung der Zweitrundenbegegnung des DFB-Pokals beim 1. FSV Mainz 05 in der 95. Minute von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Riemann vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Riemann war während der Verlängerung der Zweitrundenbegegnung des DFB-Pokals beim 1. FSV Mainz 05 in der 95. Minute von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.