Drei Spiele Sperre für Wehens Wiemann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Wiemann vom Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Wiemann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wiemann war in der 78. Minute des Drittliga-Spiels bei Arminia Bielefeld am 8. November 2014 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Wiemann vom Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Wiemann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wiemann war in der 78. Minute des Drittliga-Spiels bei Arminia Bielefeld am 8. November 2014 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.