Drei Spiele Sperre für Greuther Fürths Zulj

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robert Zulj vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zulj hatte in der 90. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 11. September 2016 seinem am Boden liegenden Gegenspieler Marcel Sobottka absichtlich mit dem rechten Fuß gegen den Hinterkopf getreten. Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robert Zulj vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zulj hatte in der 90. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 11. September 2016 seinem am Boden liegenden Gegenspieler Marcel Sobottka absichtlich mit dem rechten Fuß gegen den Hinterkopf getreten. Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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