Drei Spiele Sperre für Brandy von Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sören Brandy vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Brandy bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Brandy war in der 90. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 31. Oktober 2014 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sören Brandy vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Brandy bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Brandy war in der 90. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 31. Oktober 2014 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.