Drei Spiele Sperre für Aues Tobias Nickenig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Tobias Nickenig vom Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Oberliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Nickenig bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nickenig war in der 78. Minute des Oberligaspiels von Erzgebirge Aue II gegen den Chemnitzer FC II am 27. Oktober 2013 von Schiedsrichter Marek Nixdorf des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Tobias Nickenig vom Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Oberliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Nickenig bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nickenig war in der 78. Minute des Oberligaspiels von Erzgebirge Aue II gegen den Chemnitzer FC II am 27. Oktober 2013 von Schiedsrichter Marek Nixdorf des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.